Symbolbild passende Sicherheit

Drei Säulen – oder darf’s ein bisschen mehr Sicherheit sein? Das erwartet Sie bei der Rente.

Das 3-Säulen-System der Schweiz ist einer der Erfolgsfaktoren unseres Landes. Dank den Leistungen der AHV und IV (Säule 1), der Pensionskasse (Säule 2) und der privaten Vorsorge (Säule 3a und 3b) können alle in der Schweiz wohnhaften und arbeitenden Menschen auch im Rentenalter oder bei Invalidität in finanzieller Sicherheit leben. Verglichen mit anderen Ländern auf der Welt ist das alles andere als selbstverständlich. Wir erklären Ihnen das geniale Schweizer Vorsorgesystem auf einfache Weise und zeigen Ihnen, was Sie bei der Rente erwartet. Zu guter Letzt erfahren Sie, wie Sie individuell für ein gewisses Plus an Sicherheit sorgen können.
Wir arbeiten täglich und verdienen damit das Geld für unseren Lebensunterhalt – so weit, so klar. Doch wovon leben wir im Rentenalter oder wenn wir nicht arbeiten können, etwa während der Mutterschaft oder im Fall von Invalidität? Woher kommt unser Einkommen dann? Hier kommt das Vorsorgesystem der Schweiz zum Einsatz. Das sogenannte 3-Säulen-System besteht aus der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge. Jede dieser drei «Säulen» hat ihren spezifischen Zweck und Leistungsumfang. Dank ihres funktionierenden Zusammenspiels sorgen sie dafür, dass wir Schweizer*innen auch im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit finanziell abgesichert sind und unser Leben selbstbestimmt geniessen können. Das 3-Säulen-System garantiert dadurch nicht nur individuelle, sondern auch kollektive Sicherheit und Stabilität. Im Folgenden schildern wir Ihnen die Bestandteile dieser genialen sozialen Rezeptur.
3 saeulen desktop
Säule 1: Staatliche Vorsorge zur Existenzsicherung
Die erste Säule wird von der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) getragen und ist obligatorisch. Die als Renten ausbezahlten Leistungen sichern im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und nach einem Todesfall den Existenzbedarf aller in der Schweiz arbeitenden und lebenden Menschen bzw. ihrer Angehörigen ab. Auch die sogenannten Ergänzungsleistungen (EL), falls das eigene Einkommen nicht ausreicht, sowie die Mutterschaftsversicherung (MSE) und der Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO) zählen zur staatlichen Vorsorge der ersten Säule. Die erste Säule funktioniert dank dem Solidaritätsprinzip: Alle Erwerbstätigen (ab 18 Jahren) sowie auch Nichterwerbstätigen (ab 21 Jahren) und Arbeitgeber müssen monatlich einen bestimmten einkommensabhängigen Beitrag in die AHV/IV-Kasse einzahlen. Dies ist zugleich der «Topf», aus dem die Zahlungen an die heutigen Rentner*innen erfolgen. Mit der ersten Säule erfüllt die Schweiz bzw. letztlich alle in der Schweiz lebenden Menschen die wichtigste sozialstaatliche Pflicht.
Säule 2: Berufliche Vorsorge zur Wahrung des Lebensstandards
Als Angestellte*r sind Sie über Ihren Arbeitgeber obligatorisch der beruflichen Vorsorge (BVG), einer sogenannten Pensionskasse, angeschlossen. Die Leistungen aus der Pensionskasse ergänzen die Leistungen der AHV/IV und sorgen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall dafür, dass Sie bzw. Ihre Liebsten den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten können. Die Finanzierung der zweiten Säule erfolgt über ein sogenanntes Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass wir für unsere eigenen Leistungen sparen, indem monatlich automatisch ein bestimmter Betrag von unserem Einkommen abgezogen und in die Pensionskasse einbezahlt wird. Unser Arbeitgeber zahlt jeweils denselben Beitrag für uns ein. In den ersten Berufsjahren sind nur Tod und Invalidität abgedeckt. Ab 25 Jahren und bis zum Ende der Erwerbstätigkeit bzw. bis zur Pensionierung sparen wir auch für unsere finanzielle Sicherheit im Alter. Auch die berufliche Vorsorge ist für alle in der Schweiz beschäftigten Personen obligatorisch. Zu diesem zweiten tragenden Pfeiler des 3-Säulen-Systems gehören auch die berufliche Unfallversicherung (UVG) und die Krankentaggeldversicherung.
Säule 3: Private freiwillige Vorsorge für individuelle Bedürfnisse
Die dritte Säule, bestehend aus der Säule 3a und der Säule 3b, ist die sogenannt private Vorsorge. Sie ist eine freiwillige Ergänzung zu den beiden obligatorischen Säulen, also zur AHV/IV und zur beruflichen Vorsorge, die zusammen rund 60 bis 70 % des letzten Einkommens abdecken. Dank den Leistungen der dritten Säule können Sie verbleibende Vorsorgelücken schliessen und sich und Ihre Liebsten gegen die finanziellen Risiken infolge eines Unfalls oder einer Krankheit absichern. Mit der freiwilligen Vorsorge können Sie Ihre persönliche Vorsorgesituation also individuell gestalten und aktiv verbessern. Beiträge an die Säule 3a (gebundene Vorsorge) werden daher auch mit steuerlichen Massnahmen vom Bund und den Kantonen gefördert: Sie können diese Beiträge bis zu einem bestimmten Maximalbetrag von der Einkommenssteuer abziehen. Das Kapital, das Sie mit der Säule 3a ansparen, dient grundsätzlich der Altersvorsorge. Sie können es aber auch vorbeziehen und in die Hypothek eines Eigenheims oder in eine selbstständige Erwerbstätigkeit investieren. Mit der Säule 3b (freie Vorsorge) richten Sie sich finanziell noch etwas komfortabler ein und sparen Kapital an, das Sie nach eigenem Bedarf und Gutdünken einsetzen können.
Das schöne bisschen Mehr an finanzieller Sicherheit
Für den Ausbau der Säule 3b stehen Ihnen bei einer Bank oder bei einer Versicherung verschiedene Lösungen zur Verfügung. Je nach Ihrer persönlichen Situation geht es dabei nicht nur um ein schönes Plus an finanzieller Sicherheit, sondern um eine vernünftige bis notwendige Absicherung. Vernünftig ist die Einzahlung in die Säule 3b für alle Angestellten, die Hauptverdiener*in der Familie sind. Sie sorgen damit optimal für Ihre Liebsten vor, auch für den Fall, dass Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls erwerbsunfähig werden. Für Selbstständigerwerbende, die nicht über eine für sie freiwillige Pensionskasse versichert sind (zweite Säule mit BVG, UVG und Krankentaggeldversicherung), ist die Säule 3b geradezu ein Muss. Wenn Sie als Selbstständige*r erwerbsunfähig werden, kann das für Sie und Ihre Liebsten zu einer grossen finanziellen Belastung werden. Denn die Leistungen der ersten Säule reichen kaum aus, um den bestehenden Lebensstandard zu halten oder besondere Investitionen (Umbauten, Umschulungen, Therapie) zu tätigen. Mit einer Lebensversicherung wie SolidaVita verstärken Sie Ihre dritte Säule individuell und sorgen damit für eine optimal stabile Lebenssituation: Im Bedarfsfall zahlen wir Ihnen Ihre gewählte Versicherungssumme rasch und unkompliziert aus, und Sie können frei über das Geld verfügen – genau dann, wenn es nötig ist.

Über SolidaVita

SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.

Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.

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