Symbolbild Erste Hilfe

Erste Hilfe: Was tun im Notfall?

Wie reagieren Sie, wenn Ihr Kind auf dem Waldspaziergang einen möglicherweise giftigen Pilz pflückt und verschluckt, bevor Sie auch nur Luft holen können? Wissen Sie auch, was Sie in diesem Fall auf keinen Fall machen sollten? Ist Ihnen klar, was Sie tun und wo Sie anrufen müssen, wenn jemand einen Herzinfarkt hat, bewusstlos ist oder sich verbrannt hat? In aller Kürze das Wichtigste über Notfälle, Erste Hilfe, speziell auch Erste Hilfe bei Kindern sowie über die alles entscheidende Zivilcourage.
Wir sind darauf gefasst, dass es im Verkehr oder beim Sport jederzeit zu einem Unfall kommen kann. Aber auch zuhause und gerade dort lauern Gefahren. Verbrennungen oder Vergiftungen, eine Schnittwunde, verschlucktes Spielzeug oder ein schwerer Sturz: Das Unglück ist schnell passiert. Es kommt stets unverhofft – und dann ist rasches Handeln gefragt. Erste Hilfe kann Leben retten, das wissen wir alle. Und die meisten von uns wollen auch das Nötige tun. Nicht nur bei den eigenen Kindern, sondern auch bei Fremden, Social Distancing hin oder her. Doch wie eine Studie jüngst ergeben hat, weiss nur etwa die Hälfte der Bevölkerung, was in Notfällen zu tun ist. Den Rettungsdienst 144 alarmieren und möglichst klar schildern, was wie und wo passiert ist – das ist schon mal gut und richtig, aber noch nicht genug.
Die häufigsten Notfälle

Bei Erwachsenen gehört der Herzinfarkt zu den häufigsten Notfällen. Männer sind viermal öfter davon betroffen als Frauen und zeigen etwas andere Symptome. Auch Frauen verspüren das typische Engegefühl in der Brust, vor allem aber sind sie aussergewöhnlich müde, haben Magenschmerzen und werden bewusstlos. Rufen Sie in so einem Fall die Ambulanz. Bis diese eintrifft, sollten Sie die betroffene Person mit leicht angehobenem Oberkörper hinlegen. Wenn der Atem aussetzt, müssen Sie sofort mit einer Herzdruckmassage beginnen.

Bei einer Vergiftung, sei es wegen Pilzen, Chemikalien, Medikamenten, Alkohol oder anderen Drogen, sollten Sie nebst dem Notruf 144 auch Toxinfo 145 alarmieren. Versuchen Sie auf keinen Fall, bei der betroffenen Person Erbrechen herbeizuführen. Auch sollten Sie nichts zu trinken geben, schon gar keine Milch!

Recht häufig kommt es beim Essen zum Verschlucken, und meistens husten wir das Stückchen Apfel oder Brot einfach wieder aus. Ansonsten kann es schnell gefährlich werden. Schlagen Sie ein paar Mal kräftig zwischen die Schulterblätter, während die betroffene Person den Oberkörper nach vorne beugt. Wenn das nicht hilft, umfassen Sie sie von hinten und drücken Sie mit beiden Händen ruckartig auf die Magengrube. Bleibt auch dies ohne die gewünschte Wirkung, sollten Sie den Rettungsdienst 144 alarmieren und mit Wiederbelebungsmassnahmen beginnen.

Bei Bewusstlosigkeit, etwa wegen Kreislaufstörungen oder Hitze, sollten Sie die Person in die stabile Seitenlage bringen. So wird der Mund zum tiefsten Punkt des Körpers, die Atemwege bleiben frei, und Erbrochenes oder Blut kann abfliessen.

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Eine bewusstlose, aber normal atmende Person wird in die stabile Seitenlage gebracht. Achten Sie beim Drehen darauf, dass die Wirbelsäule möglichst gerade bleibt.
Erste Hilfe bei Kindern

Bei jedem Notfall, speziell aber, wenn es um das eigene Kind geht, ist Ruhe bewahren das Wichtigste. Einfacher gesagt als getan, aber unabdingbar für alle weiteren Schritte! Denn nun gilt es, die Lage richtig einzuschätzen.

Wenn Ihr Kind nach einem Treppensturz fürchterlich schreit, ist das zwar herzzerreissend, aber vermutlich kein Grund zu grosser Sorge. Wenn es jedoch reglos liegenbleibt, müssen Sie schnell reagieren. Prüfen Sie, ob das Kind bei Bewusstsein ist und atmet. Ist das nicht der Fall, alarmieren Sie den Notruf 144 und reanimieren Sie das Kind sofort. Bei Kleinkindern erfolgt die Herzdruckmassage mit zwei Fingern auf dem Brustkorb, knapp unter der Brustwarzenlinie.

Bei einer Vergiftung, etwa wegen Pilzen, ist bei Kindern dasselbe zu tun wie bei Erwachsenen: Toxinfo 145 alarmieren, nicht das Erbrechen herbeiführen, nichts zu trinken geben.

Bleibt ein verschlucktes Objekt in der Luftröhre stecken, versuchen Sie dieses wie bei Erwachsenen mit kräftigen Schlägen zwischen die Schulterblätter zum Lösen zu bringen. Babys und Kleinkinder dürfen nie geschüttelt werden! Droht das Kind zu ersticken oder verliert es das Bewusstsein, sollten Sie sofort die Ambulanz rufen.

Noch ein Wort zu Wunden, wie sie für Eltern mit abenteuerlustigem Nachwuchs zum Alltag gehören. Kleine Quetsch- und Platzwunden lassen sich mit Desinfektionsmittel und einem Pflaster versorgen. Längere Schnittwunden müssen medizinisch behandelt, sprich genäht werden. Bisswunden können hochinfektiös sein. Reinigen Sie die Wunde sofort gründlich mit Seifenwasser und lassen Sie sie dann von einer Fachperson untersuchen. Bei Stichwunden, die stark bluten, sollten Sie einen Druckverband anlegen und den Notfall alarmieren.

Verbrennungen gehören sofort während mindestens zehn Minuten in kühles, aber nicht allzu kaltes Wasser.

Über Zivilcourage und Erste-Hilfe-Kurse
«Zivilcourage» ist ein schönes Wort für den Mut, im Notfall zu handeln, statt davonzulaufen oder wie gelähmt zu sein vor Angst, das Falsche zu tun. Falsch ist meistens nur, gar nichts zu tun! Unterlassene Hilfeleistung ist in der Schweiz auch strafbar. Bewahren Sie also einen kühlen Kopf, analysieren Sie die Situation und vertrauen Sie dann auf Ihre Intuition. Noch besser ist es, regelmässig die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Das Rote Kreuz und der Schweizerische Samariterbund bieten entsprechende Kurse an, auch speziell zu Erster Hilfe bei Babys und Kleinkindern. Dabei eignen Sie sich nicht nur handfestes Wissen an, sondern auch Sicherheit und Selbstvertrauen. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür, um im Notfall entschlossen und beherzt, eben couragiert, das Richtige zu tun.

Über SolidaVita

SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.

Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.

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