Symbolbild Erbausfall

Erwerbsausfall: gut informiert und bestens abgesichert

Zum Erwerbsausfall kommt es, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. Trifft dies den*die Hauptverdiener*in, kann die Erwerbsunfähigkeit schnell zur finanziellen Belastung für die ganze Familie werden. Vor dieser Belastung können Sie sich und Ihre Liebsten schützen. Erfahren Sie das Wichtigste rund um Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, die Leistungen verschiedener Versicherungen, Versicherungslücken und wie Sie diese schliessen können.
Es kann jede*n von uns treffen. Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass wir plötzlich nicht mehr arbeitsfähig sind. Vielleicht ist die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend, vielleicht kommt es aber auch zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Was passiert dann? Woher kommt das Einkommen, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten oder gar zusätzliche Investitionen zu tätigen, etwa invalidengerechte Umbauten oder besondere Therapien? Welche Versicherungen gibt es? Welche Leistungen erhalten Sie von Gesetzes wegen? Und was können Sie selbst tun, um Ihre Liebsten gut abzusichern?
Arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig?

Vorweg eine grundlegende Begriffsklärung:

  • Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie eine bestimmte Arbeit während einer bestimmten Zeit oder auf eine bestimmte Art aus medizinischen Gründen nicht ausüben können. So kann ein*e Maurer*in wegen Rückenschmerzen vielleicht nicht mehr vollen Körpereinsatz auf der Baustelle geben, aber durchaus leichtere Tätigkeiten oder Büroarbeiten verrichten. Arbeitsunfähig kann auch bedeuten, dass Sie wegen einer Grippe eine Woche lang zuhause bleiben müssen. Ein Burn-out dauert in der Regel länger. Für den Erwerbsausfall kommt die Taggeldversicherung auf. Diese variiert je nach Arbeitgeber.
  • Erwerbsunfähig sind Sie dann, wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht mehr arbeiten können, weder in der bisherigen noch in einer anderen Tätigkeit. Sind Sie jedoch in einer für Sie zumutbaren Tätigkeit nur teilweise arbeitsfähig, ergibt sich daraus eine Teil-Erwerbsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeit wird nach medizinischer Abklärung durch die Invalidenversicherung festgelegt, die Ihnen je nach Invaliditäts-Grad eine entsprechende Rente auszahlt.
Unfall oder Krankheit?
Was viele nicht wissen: Es macht finanziell einen grossen Unterschied, ob Ihre Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall oder Krankheit erfolgt. Als Arbeitnehmer*in sind Sie per Gesetz unfallversichert, auch wenn der Unfall während der Freizeit passiert. Ab dem dritten Tag nach dem Unfall bezahlt die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers 80 % Ihres Lohns, maximal CHF 148’200. Wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, sieht die Sache anders aus. Hat Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung, erhalten Sie während rund zwei Jahren Krankentaggeld in der Höhe von 80 % Ihres Einkommens. Doch die Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch. Ohne Krankentaggeldversicherung bekommen Sie während mindestens drei Wochen und bis zu sechs Monate lang Ihren vollen Lohn. Danach tut sich eine Lücke auf. Noch prekärer ist die Lage für Selbständigerwerbende, die nicht automatisch gegen Unfall und Krankheit versichert sind. Mit einer privaten Taggeldversicherung, einer Erwerbsunfähigkeitsrente oder einer Risiko-Lebensversicherung mit Kapitalauszahlung können Sie selbst aktiv werden.
Welche Versicherung zahlt wie viel?
  • Mit der privaten Krankentaggeldversicherung bzw. Erwerbsausfallversicherung sichern Sie sich als Arbeitnehmer*in oder Selbständigerwerbende*r vor Einkommenseinbussen ab. Wenn Sie eine kurze Wartefrist zwischen Unfall oder Diagnose und der Auszahlung der Taggelder wählen, zahlen Sie höhere Prämien. Es kann sich lohnen, die günstigere Prämie zu wählen und die Wartezeit mit dem Ersparten zu überbrücken. .
  • Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt die obligatorischen Leistungen der Sozialversicherungen (AHV, IV und Pensionskasse) und bietet Angestellten und Selbständigerwerbenden nach einem Unfall und insbesondere nach einer Krankheit ein gesichertes Einkommen, indem sie Einkommenseinbussen ausgleicht. Wenn Sie keine Pensionskasse haben, ist die Erwerbsunfähigkeitsrente unverzichtbar.
  • Von der staatlichen Invalidenversicherung erhalten Sie eine Invalidenrente, wenn Sie mindestens ein Jahr arbeitsunfähig waren und nach Ablauf des Jahres eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40 % besteht. Sie erhalten eine Teilrente ab einem Invaliditätsgrad von 40 % und eine ganze Rente bei einem Invaliditätsgrad ab 70 %.
  • Eine Risiko-Lebensversicherung zahlt Ihnen Geld bei Unfall oder Krankheit für Tod und Invalidität. Mit dieser Lösung erhalten Sie Ihre Versicherungssumme im Bedarfsfall nicht als Rente, sondern auf einmal als frei verfügbares Kapital ausbezahlt. Dank dieser grosszügigen finanziellen Lösung können Sie kurzfristige und hohe Investitionen tätigen, zum Beispiel Umbauten am Haus für invalidengerechten Zugang, berufliche Umschulung, zusätzliche medizinische Therapien oder Familienbetreuung. Ausserdem sichern Sie den Lebensstandard der Familie langfristig ab.
Investition in die Zukunft
Ob Arbeitnehmer*in oder Selbständige*r: Wenn Sie den grössten Teil des Einkommens für die Familie erwerben, ist eine private Versicherung empfehlenswert. Nur so können Sie Wartezeiten überbrücken und die Lücken der obligatorischen Leistungen schliessen. Mit den Prämienzahlungen sichern Sie sich laufend gegen Risiken ab und investieren in die Zukunft. Bei SolidaVita bietet sich Ihnen hier sogar Sparpotenzial: Dank komplett digitaler Prozesse und als Direktversicherung sind unsere Prämien besonders tief. Und nie war es unkomplizierter, eine Risiko-Lebensversicherung abzuschliessen.

Über SolidaVita

SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.

Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.

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