Häufige Fragen
Rund um Lebensversicherungen
Die Lebensversicherung SolidaVita ist dazu da, Sie oder Ihre Angehörigen im Unglücksfall schnell und unkompliziert finanziell zu unterstützen.
Bei Invalidität
Die Invalidenrente aus der 1. und der 2. Säule ist in der Regel nicht hoch genug, um den Lebensstandard zu halten. Hinzu kommt, dass die Auszahlung einer IV-Rente einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit einer schnellen Kapitalauszahlung sind Sie finanziell abgesichert und können eventuelle Einkommenseinbussen ausgleichen. Sie alleine entscheiden, wofür Sie das ausbezahlte Kapital verwenden. Beispielsweise für invalidengerechte Umbauten im Haus oder in der Wohnung, Massnahmen für die berufliche Integration oder für entlastende Familienbetreuung.
Im Todesfall
Ein Todesfall bringt das Leben der Hinterbliebenen aus dem Gleichgewicht. Es fallen hohe Kosten an und womöglich fällt ein Einkommen plötzlich aus. Die Kapitalauszahlung schützt Ihre Angehörigen vor einer grossen finanziellen Belastung und sichert die Finanzierung der Lebenskosten.
Für Wohneigentümer: Ein eigenes Zuhause ist für viele ein Lebenstraum. Mit der Risiko-Lebensversicherung SolidaVita haben Sie die Sicherheit, dass es auch im Unglücksfall nicht zu einer Belastung wird. Sie erhalten unkompliziert finanzielle Unterstützung in Höhe der von Ihnen festgelegten Summe. So bleiben die Kosten für Hypothek und Unterhalt tragbar und Ihr Zuhause bleibt Ihnen erhalten.
Für Selbständige: Selbstständig Erwerbstätige sind bei einem Arbeitsausfall nicht automatisch finanziell geschützt. Sie müssen extra eine Versicherung abschliessen. Die SolidaVita Risiko-Lebensversicherung bietet eine gute Alternative zu den kostspieligen Taggeldversicherungen. Falls Ihnen etwas zustösst und Sie deshalb nicht arbeiten können, bekommen Sie und Ihre Angehörigen finanzielle Unterstützung.
Für Alleinerziehende: Es ist nicht immer möglich, alleine Kinder grosszuziehen und ein finanzielles Polster anzulegen. Gerade für die Sicherheit der Kinder in einem Unglücksfall möchte man aber gerne vorsorgen. Eine Lebensversicherung kann Ihnen und Ihren Kindern diesen Schutz bieten.
Für Konkubinatspaare: Für viele Paare ist eine Ehe heute nicht mehr notwendig, um ihre Liebe zu besiegeln. Das Zusammenleben ohne Eheschein kann aber auch Nachteile haben, vor allem in finanzieller Hinsicht. Leistungen wie Renten werden im Todesfall häufig nur an Ehepartner ausgezahlt. Mit einer Lebensversicherung schützen Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin vor solchen finanziellen Risiken, indem Sie uns die begünstigte Person mitteilen.
Für Hausfrauen und Studenten: Die 2. Säule sieht für Versicherte ein Invaliditätskapital für den Fall von Invalidität vor. Hausfrauen und Studenten sind gegen die finanziellen Konsequenzen dieses schlimmsten Falls jedoch nicht ausreichend versichert, da für sie keine entsprechende Deckung aus der 2. Säule besteht. Deshalb eignet sich für sie besonders SolidaVita mit Versicherungsschutz für Invalidität infolge Krankheit und Unfall.
Die Versicherung eignet sich besonders für Hauptverdiener mit Familie, zur Absicherung einer Hypothek, als Sicherheit im Konkubinat oder zur Absicherung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber von Geschäftspartnern bei Selbstständigkeit.
Die Invalidenrente aus der 1. und 2. Säule reicht in der Regel nicht aus, um bei einem Erwerbsunfähigkeit infolge plötzlicher Invalidität den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Zudem dauert es mindestens 6 Monate bis zur ersten Rentenzahlung durch die staatliche Invalidenversicherung. Ausserdem muss die Arbeitsunfähigkeit mindestens 12 Monate angedauert haben.
Mit der Auszahlung des Invaliditätskapitals durch Ihren privaten Invaliditätsschutz sind Sie finanziell abgesichert und können Zusatzkosten decken, etwa für Umbauten, für eine Umschulung oder für Entlastung bei der Familienbetreuung. Sollte Sie eine garantierte Invalidität ereilen, zahlt SolidaVita bis CHF 20’000 Soforthilfe. Ob die Invalidität durch eine Krankheit oder einen Unfall eingetreten ist, ist dabei nicht relevant. In beiden Fällen sind Sie abgesichert.
Mit einer reinen Todesfallversicherung lassen sich Konkubinatspaare optimal absichern. Wichtig ist dabei, dass sich das Konkubinatspaar gegenseit begünstigt. Die ausbezahlte Todesfallsumme wird meist mit einem tieferen Steuersatz besteuert als eine Erbschaft. Ausserdem können im Gegensatz zu gemischten Lebensversicherungen pflichtteilsberechtigte Erben bei einer reinen Todesfallversicherung keine Ausgleichszahlung beanspruchen.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer*innen – einschliesslich Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre usw. –, die gegen Lohn oder zum Zweck der Ausbildung für einen Arbeitgeber tätig sind, sind durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert. So will es das Unfallversicherungsgesetzt (UVG). Versichert sind dabei bis maximal CHF 148’200. Bei Vollinvalidität höchsten 80% des versicherten Verdienstes. Witwer*innen erhalten in der Regel 40% des versicherten Verdienstes der verstorbenen Person, mit Kindern höchstens 70%.
Schüler, Studenten, Hausfrauen/-männer und Konkubinatspaare sind von dieser Vorsorge ausgeschlossen. Für sie macht es durchaus Sinn sich durch eine Risikoversicherung für den Fall der Fälle abzusichern. Krankheit ist generell durch das eidgenössische Versicherungssystem schlechter abgesichert als Unfall.
Bei SolidaVita findet die Gesundheitsprüfung online statt, dadurch können tiefere Prämien angeboten werden. Eine individuelle Gesundheitsprüfung führt SolidaVita nicht durch, ebenso auch keine Aufnahmen mit Vorbehalt.
Alles rund um SolidaVita
Bei Invalidität
Die Invalidenrente aus der 1. und der 2. Säule ist in der Regel nicht hoch genug, um den Lebensstandard zu halten. Hinzu kommt, dass die Auszahlung einer IV-Rente einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit einer schnellen Kapitalauszahlung sind Sie finanziell abgesichert und können eventuelle Einkommenseinbussen ausgleichen. Sie alleine entscheiden, wofür Sie das ausbezahlte Kapital verwenden. Beispielsweise für invalidengerechte Umbauten im Haus oder in der Wohnung, Massnahmen für die berufliche Integration oder für entlastende Familienbetreuung.
Im Todesfall
Ein Todesfall bringt das Leben der Hinterbliebenen aus dem Gleichgewicht. Es fallen hohe Kosten an und womöglich fällt ein Einkommen plötzlich aus. Die Kapitalauszahlung schützt Ihre Angehörigen vor einer grossen finanziellen Belastung und sichert die Finanzierung der Lebenskosten.
Mit der Risiko-Lebensversicherung schützen Sie Ihre Kinder und Ihre*n Partner*in. Sie sorgen dafür, dass Ihre Angehörigen im Unglücksfall finanziell entlastet werden.
Konkubinatspaar
In finanzieller Hinsicht kann das Zusammenleben ohne Eheschein Nachteile haben: Leistungen wie Renten werden im Todesfall nur an Ehepartner*innen ausgezahlt. Mit der Risiko-Lebensversicherung von SolidaVita können Sie auch Ihre*n Konkubinatspartner*in als begünstigte Person bestimmen.
Wohneigentümer*in
Dank der Risiko-Lebensversicherung von SolidaVita wird Ihr Eigenheim auch im Unglücksfall nicht zur Belastung. Sie erhalten finanzielle Unterstützung in Höhe der von Ihnen festgelegten Summe und können so auch bei einer Erwerbsunfähigkeit die Kosten für die Hypothek und den Unterhalt weiter tragen.
Selbstständige*r
Als Selbstständige*r sind Sie bei einem Erwerbsausfall nicht automatisch finanziell abgesichert. Die Risiko-Lebensversicherung von SolidaVita ist ein guter Schutz für Sie und Ihre Angehörigen und eine attraktive Alternative zur kostspieligen Taggeldversicherung.
Alleinerziehende*r
Vorsorge ist Fürsorge – gerade auch dann, wenn kein finanzielles Polster besteht. Mit der Risiko-Lebensversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder nach einem Unglücksfall finanziell gut abgesichert sind.
Erwerbslose*r
Als Hausfrau*mann und Studierende*r zahlen Sie nicht in die 2. Säule (Pensionskasse) ein und erhalten deshalb bei Invalidität keinen Anspruch auf Leistungen. Dank der Risiko-Lebensversicherung von SolidaVita sind Sie bei Invalidität infolge von Krankheit und Unfall ausreichend versichert.
Wie bei einer Vollkaskoversicherung für das Auto oder bei einer Zusatzversicherung bei der Krankenkasse werden die bisher geleisteten Prämien nach der Kündigung nicht erstattet.
Alles rund um Leistungen und Deckung
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Als einfache Faustregel empfehlen wir:
- Paare oder Geschäftspartner*in: 1-3 Jahreslöhne
- Alleinstehende mit Kind(er): 2-4 Jahreslöhne
- Paare mit Kind(er): 3-5 Jahreslöhne
Die begünstigte Person hat den Tod der versicherten Person unter Angabe der Todesursachen direkt SolidaVita melden.
Schreiben Sie an info@solidavita.ch oder kontaktieren Sie unsere Kundenberatung unter 044 439 59 69 von Mo – Fr 09:00 – 12:00 & 14:00 – 16:00 Uhr.Weiterhin sind folgende Dokumente per E-Mail oder per Post einzureichen:
- ärztliche Todesfall-Zeugnisse, Todesbescheinigung über die Ursachen und die näheren Umstände des Todes
- Kopie des amtlichen Todesscheins (auch Sterbeurkunde genannt)
- Kopie der amtlichen Erbenbescheinigung
- Kopie des Familienregisterauszugs
- Kopie des nachgetragenen Familienbüchleins
- Schweizer Bankadresse mit Kontonummer oder Ihr Postscheckkonto (möglichst Einzahlungsschein beilegen)
- Vollmachtserklärung
Leistungsansprüche für Unfall oder Krankheit dürfen bei SolidaVita gemeldet werden.
Melden Sie sich dazu bei unserer Kundenberatung unter 044 439 59 69 von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr oder schreiben Sie an info@solidavita.ch
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