Symbolbild Heirat vs Konkubinat i Stock

Heirat oder Konkubinat? Fakten und Folgen aus rechtlicher und finanzieller Sicht

Liebesbeziehungen müssen heute nicht mehr mit dem Trauschein besiegelt werden. Selbst wenn Sie eine eigene Familie gründen wollen, besteht kein gesellschaftlicher oder religiöser Zwang zum Heiraten. Doch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht sind die Unterschiede zwischen der Ehe und dem Zusammenleben im Konkubinat gross. Wir erklären Ihnen die administrativen Fakten und was daraus für Sie folgt.

Heiraten! Für viele ein Lebenstraum, für manche unvorstellbar. Wer heute zusammenleben und eine Familie gründen will, kann sich das Eheversprechen sparen – und damit auch eine eventuelle spätere Scheidung und die damit verbundenen Kosten. In der Schweiz beträgt die Scheidungsrate immerhin um die 38 Prozent. Kein Wunder, dass immer weniger geheiratet wird und immer mehr Kinder «ausserehelich» zur Welt kommen. Aus rechtlicher Sicht gibt es gute Gründe für eine Heirat. Die Ehe schafft klare familiäre Verhältnisse und sorgt im Falle eines Schicksalsschlags für rechtliche und finanzielle Absicherung – sowohl für die Partnerin oder den Partner als auch für gemeinsame Kinder.

Entscheiden Sie sich hingegen für ein Leben ohne Trauschein – also für das sogenannte Konkubinat –, liegt es an Ihnen, selbst für Sicherheit und klare Regelungen zu sorgen. Als Konkubinat gilt das eheähnliche Zusammenleben zweier Menschen ohne offizielle Eheschliessung – ganz gleich, ob es sich um ein hetero- oder homosexuelles Paar handelt.

Im Folgenden erfahren Sie alles über die Vor- und Nachteile von Ehe und Konkubinat und erhalten wichtige Tipps zur Absicherung in einer nichtehelichen Partnerschaft.

Finanzen, Erben und die drei Säulen

Warum heiraten, wenn es auch anders geht? Ganz einfach: Weil Konkubinatspaare nicht die gleichen Rechte haben wie Verheiratete und eingetragene Partnerschaften.

 

Steuern: Ist Heiraten ein Nachteil?

Steuerlich kann die Ehe je nach Einkommenssituation ungünstig sein. Da die Einkommen von Ehepaaren zusammengezählt werden, kann die Steuerbelastung durch die progressive Besteuerung höher ausfallen als im Konkubinat – ein Effekt, der oft als «Heiratsstrafe» bezeichnet wird. Allerdings gibt es kantonale Unterschiede, und in manchen Fällen kann eine Ehe auch steuerliche Vorteile bringen. Die Heiratsstrafe ist seit Jahren ein politisches Thema. Es gibt verschiedene Vorschläge zur Abschaffung, etwa eine Individualbesteuerung (jeder Ehepartner wird einzeln besteuert), aber bisher konnte noch keine einheitliche Lösung gefunden werden.

 

Erben: Wer bekommt was?

Beim Erben haben Ehepartner*innen einen gesetzlich geschützten Pflichtteil - das bedeutet, dass sie auch ohne Testament oder Erbvertrag einen Mindestanteil am Erbe erhalten. ​In der Schweiz sind Ehepartner*innen in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.  

Konkubinatspartner*innen hingegen haben ohne Testament oder Erbvertrag keinen gesetzlichen Anspruch und könnten im Todesfall leer ausgehen. Zudem fällt je nach Kanton eine hohe Erbschaftssteuer an. Ohne entsprechende Regelungen profitieren automatisch gesetzliche Erben wie Eltern oder Kinder aus einer früheren Beziehung.

 

AHV: Wer erhält welche Rente?

Ehepaare erhalten eine gemeinsame AHV-Rente von maximal CHF 3’780 (entspricht 150 Prozent der maximalen Einzelrente). Im Konkubinat erhält jede*r eine eigene Rente von maximal CHF 2’520 bei voller Beitragsdauer.*

Bei einem Todesfall sind Verheiratete besser abgesichert:

  • Der*die Hinterbliebene erhält eine Witwen- oder Witwerrente.
  • Konkubinatspartner*innen hingegen haben keinen Anspruch auf AHV-Hinterlassenenleistungen.
  • Gemeinsame Kinder erhalten in beiden Fällen eine Waisenrente.

Pensionskasse: Welche Absicherung gibt es?

Als hinterbliebene*r Ehepartner*in erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen eine Hinterlassenenrente aus der Pensionskasse (ab 45 Jahren und mindestens fünf Jahren Ehe oder falls gemeinsame Kinder unterhalten werden müssen).

Für Konkubinatspartner*innen hängt dies von den Regeln der jeweiligen Pensionskasse ab. Viele Kassen ermöglichen eine Begünstigung von Lebenspartner*innen, aber das muss explizit festgelegt werden. Eine frühzeitige Klärung mit der Vorsorgeeinrichtung ist daher empfehlenswert.

 

Säule 3a und 3b: Wer erhält das Vorsorgevermögen?

Bei Ehepaaren geht das gesamte Säule-3a-Guthaben automatisch an den/die hinterbliebene/n Partner*in.

Im Konkubinat haben Partner*innen nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf das Guthaben, da sie in der Begünstigungsordnung auf der gleichen Stufe wie Kinder stehen.

Bei der freien Vorsorge (Säule 3b), etwa bei einer Lebensversicherung (Link), können Begünstigte frei bestimmt werden. Eine rechtzeitige Festlegung ist hier besonders wichtig.

Tipp: Überprüfen Sie frühzeitig Ihre persönlichen Absicherungen und regeln Sie Erbschaft, Pensionskassenleistungen und Vorsorgeansprüche mit den richtigen Dokumenten.

So sorgen Konkubinatspaare optimal füreinander

Die rechtlichen und finanziellen Unterschiede zwischen Konkubinat und Ehe sind also erheblich. Die Nachteile des Konkubinats zeigen sich vor allem bei einem Schicksalsschlag wie Tod oder Invalidität. Als nichteheliche Lebensgemeinschaft müssen Sie selbst dafür sorgen, den*die Partner*in ausreichend abzusichern. Sie benötigen unter anderem ein Testament, in dem Sie sich gegenseitig begünstigen. Dabei müssen Sie allerdings die gesetzlichen Pflichtteile (an Kinder oder Eltern) berücksichtigen. In einem zusätzlichen Erbvertrag können Sie mit den Kindern vereinbaren, dass diese auf das Erbe verzichten, bis auch Ihr*e Konkubinatspartner*in stirbt. Zudem müssen Sie sich informieren, ob Ihre Pensionskasse eine Konkubinatslösung anbietet und klar mitteilen, wer allenfalls Hinterlassenenleistungen erhalten soll. Dasselbe gilt für die Säule 3a. Bei der Säule 3b haben Sie sowieso die Wahl. Deshalb lohnt es sich für Konkubinatspaare ganz besonders, eine entsprechende Versicherung in der Säule 3b abzuschliessen. 

Zusätzliche Absicherung ist wichtig

Da Konkubinatspaare bei einem Todesfall keine Leistungen aus den drei Säulen erhalten und ihnen gesetzlich auch kein Erbe zusteht, kann die finanzielle Belastung für Hinterbliebene schnell gross werden – besonders wenn Sie gemeinsame Kinder haben oder eine Hypothek abzahlen müssen. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor: Mit einer Risiko-Lebensversicherung können Sie Ihre Verantwortung wahrnehmen und Ihre*n Partner*in bzw. Ihre Familie absichern. 

Bei SolidaVita bestimmen Sie selbst, an wen das versicherte Kapital im Bedarfsfall ausbezahlt wird. Die Besteuerung fällt sogar geringer aus als bei einer Erbschaft.

 

*Stand: März 2025

Über SolidaVita

SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.

Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.

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