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Ihr Geld der zweiten Säule: Kapitalbezug, Rente oder Mischform?

Ist das Rentenalter erst Zukunftsmusik für Sie, noch nicht einmal mit gespitzten Ohren hörbar? Oder nähert sich das Pensionsalter schon mit fröhlichem Getöse? Wie auch immer, früher oder später wird für alle Arbeitnehmer*innen eine Frage aktuell: Was soll mit dem Kapital, das Sie jeden Monat in die zweite Säule einzahlen und somit fürs Alter ansparen, eines Tages geschehen? Einmaliger Kapitalbezug, regelmässige Rente oder eine Mischform aus beidem: Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der drei Möglichkeiten auf. Rückgängig machen können Sie den Entscheid übrigens nicht – planen Sie den Bezug Ihrer Altersleistungen deshalb frühzeitig!
Wer noch mitten im Arbeitsleben steht, für den sind die Pensionierung und alle damit verbundenen Fragen höchstens ein Rauschen in weiter Ferne. Und doch: Erstens werden auch die Jungen älter, wie es so schön heisst. Zweitens geht es dabei ja um die Vorsorge, und um diese kümmern wir uns schon heute. Denn wer angestellt ist, zahlt monatlich einen gewissen Beitrag in die Pensionskasse, die sogenannte zweite Säule, ein. Nur aus diesem Grund stellt sich überhaupt die Frage, was später mit dem angesparten Kapital geschehen soll. Etwa zehn Jahre vor der Pensionierung sollten Sie sich damit auseinandersetzen. Wollen Sie das angesparte Guthaben als monatliche oder jährliche Rente beziehen? Als einmaliges Kapital? Oder bevorzugen Sie eine Mischung aus beidem? Wie alles auf der Welt haben auch diese drei Möglichkeiten ihre Vor- und Nachteile.
Eine Vorbemerkung zum Schweizer Vorsorgesystem
Das sogenannte 3-Säulen-System funktioniert kurz gesagt so, dass die berufliche, staatliche und private Vorsorge zusammen Ihren Lebensstandard nach der Pensionierung sichern (mehr dazu in unserem Beitrag «Drei Säulen – oder darf’s ein bisschen mehr Sicherheit sein?»). Anrecht auf die berufliche Vorsorge haben Sie nur, wenn Sie angestellt sind und jährlich mehr als 21’330 CHF verdienen (Stand 2020). Ihr*e Arbeitgeber*in kümmert sich um Ihren Anschluss an die Pensionskasse und zahlt die monatlichen Beiträge direkt auf Ihr dortiges Konto ein. Das gesetzliche Minimum der Beiträge ist im Rahmengesetz BVG definiert. Sie als Angestellte*r tragen zur Hälfte dazu bei. Bis zur Pensionierung kann locker ein Kapital von 300’000 CHF zusammenkommen – auszahlbar aufs Mal, als Rente von 1700 CHF pro Monat oder in einer Mischform. Wie hätten Sie’s denn gerne?
Alles aufs Mal – der Kapitalbezug
Eine Auszahlung des Kapitals, das Sie im Rahmen der beruflichen Vorsorge angespart haben, ist unter bestimmten Umständen auch schon vor der Pensionierung möglich. Etwa, wenn Sie sich selbständig machen, in ein Eigenheim investieren, frühzeitig in Pension gehen wollen oder die Schweiz verlassen und definitiv in ein Nicht-EU/EFTA-Land ziehen. Auch bei der Pensionierung im «normalen» Alter können Sie sich die BVG-Leistungen einmalig als Kapital auszahlen lassen, statt diese als regelmässige Rente zu beziehen. Im Süden ein Traumhaus bauen, eine Weltreise unternehmen oder das verpasste Wunschstudium nachholen: Jetzt oder nie ist der Moment, noch einmal ein grösseres Projekt anzupacken. Für die Option Kapitalbezug müssen Sie sich spätestens ein Jahr vor der Pensionierung entscheiden. Die erhaltene Summe können Sie frei investieren – allerdings erst nach einer einmaligen Besteuerung von 5 bis 15 %. Der Steuersatz variiert je nach Kanton, Gemeinde usw.
Monat um Monat – die fixe Rente
Die andere Möglichkeit ist, sich das Pensionsgeld als monatliche Rente auszahlen zu lassen und so konstant und nachhaltig vom angesparten Kapital zu profitieren. Der Vorteil liegt hier klar bei der Sicherheit. Mit dem Rentenbezug haben Sie bis an Ihr Lebensende monatlich oder jährlich einen fixen Betrag auf dem Konto, zusätzlich zur AHV und allenfalls Leistungen aus der privaten Vorsorge. Je nach persönlicher Situation erhalten Sie darüber hinaus eine lebenslange Rente als Witwe*r. Dieses regelmässige Einkommen bietet Planungssicherheit – eine zu 100 % verlässliche Lösung. Die Rente wird allerdings auch zu 100 % besteuert (das gilt auch für die Leistungen aus der AHV).
Win-win – die Mischform
Immer mehr Personen entscheiden sich heute für eine Mischform aus Rente und Kapital. Bei dieser Lösung analysieren Sie Ihr Budget und Ihren finanziellen Bedarf nach der Pensionierung und entscheiden, wie viel fixe Rente Sie benötigen. Den Rest des Altersguthabens lassen Sie sich von der Pensionskasse einmalig ausbezahlen. Für die Mischform spricht einerseits, dass Sie damit eine grössere frei verfügbare Summe zur Hand haben. Andererseits geniessen Sie auch die Vorteile einer langfristigen finanziellen Sicherheit. Auch können Sie so die Steuerlast relativ tief halten. Denn geringer sind bei der Mischform ja auch die monatliche Rente, die wie ein Einkommen laufend besteuert wird, sowie das einmalig ausbezahlte und besteuerte Kapital.

Über SolidaVita

SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.

Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.

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