Symbolbild Was ist ein Testament

Was ist ein Testament?

Die meisten von uns wissen wohl ungefähr, was ein Testament ist und wozu es dient. Wir ahnen auch, dass es ein wichtiges Thema ist und wir es irgendwann angehen müssen. Doch da es etwas mit dem Tod zu tun hat, schieben wir es gerne weit weg. Wir sind ja noch jung, wer denkt da ans Sterben und Vererben? Und überhaupt – brauchen nicht vor allem reiche Menschen ein Testament? In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Testament genau ist und weshalb es ratsam sein kann, sich jetzt schon mit dem Thema zu befassen – auch wenn Sie (noch) nicht alt und reich sind.
Ein Testament ist eine «letztwillige schriftliche Erklärung, in der jemand die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Tode festlegt». So weit die einfache Erklärung im Wörterbuch. Doch woher kommt eigentlich der Begriff «Testament»? Was hat er mit dem Recht zu tun, speziell mit dem Erbrecht, und wie hat sich dieses entwickelt? Staunen Sie mit uns über die begrifflichen und historischen Hintergründe des Testaments. Nach einem kurzen Überblick über die heutige Rechtslage in der Schweiz erfahren Sie, weshalb Sie sich mit Ihrem eigenen Testament befassen sollten und wovon unsere nächsten Beiträge zu diesem Thema handeln.
Begriffsklärung und historische Entwicklung
Der Begriff «Testament» kommt aus dem Lateinischen und ist abgeleitet vom Verb «testari» für «bezeugen». «Bezeugen» wiederum ist verwandt mit «ziehen», und zwar ist hier das Vor-Gericht-Ziehen gemeint! Entsprechend ist ein Testament ein Rechtsakt. Da bei diesem Akt geregelt wird, wer was erben soll, ist das Testament eng mit dem Erbrecht verknüpft. Das Schweizer Erbrecht, wie wir es heute kennen, wurzelt sowohl im römischen als auch im germanischen Recht. Aus der Zeit der alten Römer*innen stammen denn auch der Begriff des Testaments und die damit verbundene Idee der willentlichen Verfügung über den eigenen Besitz nach dem Tod. Im germanischen Recht gab es keinen entsprechenden freien Rechtsakt, sondern nur eine gesetzlich festgelegte Erbfolge. In der Schweiz bestimmten bis im Mittelalter ortsspezifische Rechtsbräuche den Erbgang. Ausserdem betraf die Möglichkeit des Testaments lange Zeit nur vermögende Personen (Adel und wohlhabende Bürger*innen) und galt allein in den Städten. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es schliesslich zu einer gesamtschweizerischen Regelung: 1912 löste das Zivilgesetzbuch (ZGB) die kantonalen Rechte ab. Im Erbrecht galt fortan eine gewisse testamentarisch Freiheit, allerdings beschränkt durch den Pflichtteil der Nachkommen, Eltern, Geschwister und Ehegatten – ein gut schweizerischer Kompromiss zwischen römischem und germanischem Recht.
Das Testament nach heutiger Rechtslage in der Schweiz
Im Schweizer Recht heisst das Testament «letztwillige Verfügung». Dieser Begriff findet sich im bereits erwähnten Zivilgesetzbuch, das alle damit zusammenhängenden Fragen regelt (siehe ZGB, Dritter Teil: Das Erbrecht, Art. 456–640). Wer eine letztwillige Verfügung verfasst oder äussert, hält darin fest, was im Todesfall mit seinem Besitz passieren soll – unter Berücksichtigung der Pflichtteile. Worin diese konkret bestehen, ist im ZGB, Art. 471, aufgeführt. Genau dieser Artikel ändert sich mit dem neuen Schweizer Erbrecht, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Bis anhin betrug der Pflichtteil für die eigenen Kinder drei Viertel des gesetzlichen Erbteils; nun reduziert sich der Pflichtteil der Nachkommen auf die Hälfte. Der Pflichtteil für die Eltern (bislang je die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) fällt komplett weg. Der Pflichtteil für den überlebenden Ehegatten respektive den*die eingetragene*n Partner*in bleibt unverändert bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Mit dem neuen Schweizer Erbrecht können wir also freier darüber verfügen, wie unser Hab und Gut verteilt wird. Davon profitieren konkret Konkubinatspaare – dazu gleich mehr.
Weshalb sollte ich mich mit meinem Testament befassen?
Zugegeben: Ähnlich wie die Steuern und andere administrative Angelegenheiten ist auch das Testament kein ausgesprochen lustvolles Thema. Wie bei den Steuern ist jedoch die Abneigung, sich damit zu befassen, meistens grösser als der tatsächliche Aufwand. Und es gibt einen guten Grund, sich um das Testament zu kümmern: die Fürsorge für unsere Liebsten. Viele von uns leben heute in Paarbeziehungen, mit gemeinsamen und/oder je eigenen Kindern, ohne verheiratet zu sein. Konkubinatspartner*innen hatten und haben auch weiterhin kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteilsschutz – sprich, sie gehen beim Erben grundsätzlich leer aus. Genau dies lässt sich mit einem Testament jedoch ändern: Dank dem neuen Erbrecht können wir neu über mindestens die Hälfte unseres Nachlasses frei verfügen und somit etwa die Person, mit der wir im Konkubinat leben, begünstigen. Auch Kinder aus der Patchworkfamilie und andere Personen können als Erben berücksichtigt werden.
Fazit
Kurz und gut: Wenn Sie in einer ernsthaften Beziehung leben, womöglich sogar mit Kindern, aber nicht verheiratet sind, sollten Sie sich mit Ihrem Testament befassen. Mehr über die guten Gründe für ein Testament und den richtigen Zeitpunkt dafür erfahren Sie in unseren nächsten Beiträgen. Wir erklären Ihnen ausserdem, was Sie im Testament regeln können (und was nicht) und wie Sie ein Testament so verfassen, dass es rechtsgültig ist. Sie werden sehen, dass der Aufwand letztlich gering ist, der Nutzen aber gross – und noch grösser wird Ihre Erleichterung sein, wenn Sie die Sache erledigt haben. Aber eins ums andere!

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SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.

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