Vorsorge für den schlimmsten Fall
Ein Todesfall bringt das Leben der Hinterbliebenen rasch aus dem Gleichgewicht. Mit einer Todesfallversicherung können die finanziellen Folgen gemindert werden. Im Falle Ihres Ablebens erhalten die Begünstigten eine Versicherungssumme ausbezahlt. Die Summe kann während der gesamten Laufzeit konstant sein oder Sie können Sie nach Ihrem Bedürfnis anpassen.
Günstig versichert mit umfangreichem Schutz
SolidaVita versichert umfassend bei Unfall und Krankheit und das zu fairen Prämien. Dank durchgehend digitaler Abwicklung haben wir tiefe Verwaltungskosten und auf eine teure Vertriebsorganisation verzichten wir ganz – eben 100% digital. So bleibt mehr Geld für Sie und die schönen Dinge im Leben.
Optimaler Versicherungsschutz nach Mass
Faire Prämien
Wir haben altersbasierte Prämien: besonders günstig für nichtrauchende Personen.
Vorbezug Todesfallkapital
Bei einer unheilbaren Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten kann das Todesfallkapital bis zu CHF 300'000 vorbezogen werden.
Individuelle Begünstigung
Die begünstigten Personen für das Todesfallkapital können frei gewählt und individuell bestimmt werden.
Keine fixe Laufzeit
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr – nach dem 1. Jahr mit einer Monatsfrist kündbar.
Wann macht eine Todesfallversicherung für mich Sinn?
Sie haben Kinder und/oder sind Hauptverdiener*in
Mit der Todesfallversicherung nehmen Sie Ihre Verantwortung gegenüber Ihrer Familie optimal wahr. Und dies sowohl als Hauptverdiener*in als auch, wenn Sie teilzeit oder gar nicht arbeiten. Mit dem Geld können die laufenden Kosten für Wohnen, Lebensunterhalt oder Ausbildung weiter bezahlt werden.
Sie sind verheiratet oder leben im Konkubinat
Verheiratete Paare erhalten beim Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners meist nur circa 70% des letzten Lohnes. Das reicht kaum, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Konkubinatspaare haben keinen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Sorgen Sie deshalb selber vor mit einer Todesfallversicherung.
Sie haben eine Hypothek oder offene Kredite
Wenn nicht alles läuft, wie geplant, werden Hypotheken und Kredite schnell zur Belastung. Mit einer Todesfallversicherung stellen Sie für Ihre Liebsten die Tragbarkeit einer Hypothek oder die Tilgung des Kredits auch über den Tod sicher.
Sie sind selbstständig erwerbend
Als Selbstständige*r zahlen Sie vermutlich nicht in eine Pensionskasse ein (2. Säule). Die Todesfallversicherung bietet Ihnen eine alternative Lösung, um Ihre Familie oder Ihre Geschäftspartner abzusichern.
Wie funktioniert der Online-Abschluss meiner
Todesfallversicherung?
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Das sagen unsere Kundinnen und Kunden



Ich wurde sehr gut und ausführlich telefonisch beraten. Der Abschluss ist äusserst einfach gehalten und übersichtlich. Im Vergleich zur Konkurrenz ist die höhe der Prämie viel tiefer, da weniger administrative Kosten anfallen. Ich finde die Prämien höhe, sind somit sehr zufriedenstellend und ich kann die SolidaVita nur weiter empfehlen.
Die wichtigsten Antworten zur Todesfallversicherung
Ein Todesfall bringt das Leben der Hinterbliebenen aus dem Gleichgewicht. Es fallen hohe Kosten an und womöglich fällt ein Einkommen plötzlich aus. Die Kapitalauszahlung schützt Ihre Angehörigen vor einer grossen finanziellen Belastung und sichert die Finanzierung der Lebenskosten.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Als einfache Faustregel empfehlen wir:
- Paare oder Geschäftspartner*in: 1-3 Jahreslöhne
- Alleinstehende mit Kind(er): 2-4 Jahreslöhne
- Paare mit Kind(er): 3-5 Jahreslöhne
Die begünstigte Person hat den Tod der versicherten Person unter Angabe der Todesursachen direkt SolidaVita melden.
Schreiben Sie an info@solidavita.ch oder kontaktieren Sie unsere Kundenberatung unter 044 439 59 69 von Mo – Fr 09:00 – 12:00 & 14:00 – 16:00 Uhr.Weiterhin sind folgende Dokumente per E-Mail oder per Post einzureichen:
- ärztliche Todesfall-Zeugnisse, Todesbescheinigung über die Ursachen und die näheren Umstände des Todes
- Kopie des amtlichen Todesscheins (auch Sterbeurkunde genannt)
- Kopie der amtlichen Erbenbescheinigung
- Kopie des Familienregisterauszugs
- Kopie des nachgetragenen Familienbüchleins
- Schweizer Bankadresse mit Kontonummer oder Ihr Postscheckkonto (möglichst Einzahlungsschein beilegen)
- Vollmachtserklärung
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