Symbolbild Neues Rentenalter

Neues Rentenalter: Ein Schritt in die Zukunft der Altersvorsorge

Bisher betrug das Rentenalter für Frauen 64 Jahre, während Männer erst mit 65 Jahren in Rente gehen konnten. Diese Regelung führte zu einer Ungleichheit in der Altersvorsorge. Nun wurde beschlossen, das Rentenalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre anzuheben, um eine Gleichstellung zu erreichen. In diesem Beitrag beantworten wir die Frage, wie lange Frauen nun eigentlich arbeiten müssen und was diese neue Regelung für sie bedeutet.
Die Schweiz hat knapp «ja» gesagt zur AHV-Reform. Die Reform, auch bekannt als AHV21, hat das Ziel, die Finanzierung der Renten bis zum Jahr 2032 sicherzustellen. Der Grund für diese Reform liegt in der bevorstehenden Herausforderung, dass in den nächsten zehn Jahren die geburtenstarken Jahrgänge, auch als Babyboomer-Generation bekannt, das Rentenalter erreichen werden. Mit diesem Generationenwechsel wird die Anzahl der über 65-Jährigen in der Schweiz um beachtliche 30 Prozent ansteigen, was wiederum zu einer erhöhten Belastung der Rentenkasse führt. Um diesem demografischen Wandel zu begegnen und die langfristige Stabilität der Altersvorsorge zu gewährleisten, wurde das Rentenalter der Frauen erhöht. Bislang lag das Rentenalter für Frauen bei 64 Jahren, während Männer erst mit 65 Jahren in Rente gehen konnten. Dies führte zu einer geschlechterbezogenen Ungleichheit in der Altersvorsorge. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, wird das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Damit wird es jenem der Männer angeglichen und eine gleichberechtigte Regelung geschaffen. Diese Anpassung soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung auf das Rentensystem besser zu verteilen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Altersvorsorge voranzutreiben.
Übergangsgeneration: Was bedeutet dies für mich und meine Mutter?

Die Anhebung des Rentenalters betrifft vor allem Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden. Sie gehören zur sogenannten Übergangsgeneration und werden finanziell entschädigt, um die Auswirkungen der Reform besser bewältigen zu können.

Frauen, die bis zum neu für sie gültigen Rentenalter arbeiten, werden mit einem lebenslangen Zuschlag auf ihre AHV-Rente belohnt. Der Zuschlag ist gestaffelt und hängt vom individuellen Einkommen ab. Für Frauen mit niedrigeren Einkommen fällt der Zuschlag höher aus. Die monatliche Zuschlagshöhe erreicht maximal:

  • 160 Franken für Frauen mit einem Einkommen bis 58’800 Franken
  • 100 Franken für Frauen mit einem Einkommen zwischen 58’801 Franken und 73’500 Franken
  • 50 Franken für Frauen mit einem Einkommen ab 73’501 Franken

Frauen der Jahrgänge 1964 und 1965 erhalten den vollen Zuschlag und die Regelung läuft mit dem Jahrgang 1970 aus. Die Jahrgänge dazwischen profitieren von einem prozentual kleineren Zuschlag:

Höheres Rentenalter für Frauen und Rentenzuschläge
Welcher Jahrgang wann in Rente geht und wie hoch der AHV-Zuschlag pro Monat in % des Grundzuschlags ist

Der Grundzuschlag beträgt:
160 Fr. für tiefere Einkommen (bis 57'360 Fr./Jahr)
100 Fr.
für mittlere Einkommen (57'361 - 71'700 Fr./Jahr)
50 Fr.
für höhere Einkommen (über 57'360 Fr./Jahr)
Solida Vita Grafik
Was ist mit meiner Frühpension?

Für Frauen der Übergangsgeneration mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von höchstens 57’360 Franken gibt es gute Nachrichten: Sie können ohne Rentenkürzung weiterhin mit 64 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Eine positive Regelung, die den Übergang in die Pensionierung erleichtert und finanzielle Sicherheit bietet. Für Frauen mit mittleren Einkommen (bis CHF 73’500) sieht die Situation etwas anders aus. Bei ihnen wird die Rente um 2,5 Prozent gekürzt. Für die besser Verdienenden (ab CHF 73’501) beträgt die Rentenkürzung bei der Pensionierung mit 64 sogar 3,5 Prozent.

Auch für die Frühpensionierung mit 63 oder 62 Jahren gelten für die Frauen der Übergangsgeneration reduzierte Kürzungssätze. Diese Möglichkeit bleibt bestehen, und alle Frauen der Übergangsgeneration können weiterhin mit 62 Jahren eine gekürzte AHV-Rente beziehen. Für die nachfolgenden Jahrgänge wird die Frühpensionierung wie bei den Männern erst mit 63 Jahren möglich sein.

Auswirkungen der AHV-Reform für alle
Die AHV-Reform bringt wichtige Veränderungen, die alle Geschlechter betreffen. Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung von flexiblen Möglichkeiten beim Abrufen der ersten AHV-Rente. Zukünftig wird es möglich sein, die erste Rente flexibel zwischen 63 und 70 Jahren zu beziehen (bei Frauen der Übergangsgeneration sogar bereits ab 62 Jahren). Diese Flexibilität ermöglicht es den Menschen, den Zeitpunkt ihres Renteneintritts besser an ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände anzupassen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Reform betrifft die Möglichkeit, zuerst nur einen Teil der Rente in Anspruch zu nehmen und den Rest aufzuschieben. Dabei können Rentnerinnen und Rentner zwischen 20 und 80 Prozent der Rente beziehen und den verbleibenden Betrag auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Diese Massnahme erleichtert den schrittweisen Übergang in die Pensionierung und ermöglicht eine individuell gestaltete Altersvorsorge.

Über SolidaVita

SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.

Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.

Wir sind für Sie da

Telefon / E-Mail

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter. Schnell und unkompliziert.

Persönliche Beratung

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.