
Neues Rentenalter: Ein Schritt in die Zukunft der Altersvorsorge
Die Anhebung des Rentenalters betrifft vor allem Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden. Sie gehören zur sogenannten Übergangsgeneration und werden finanziell entschädigt, um die Auswirkungen der Reform besser bewältigen zu können.
Frauen, die bis zum neu für sie gültigen Rentenalter arbeiten, werden mit einem lebenslangen Zuschlag auf ihre AHV-Rente belohnt. Der Zuschlag ist gestaffelt und hängt vom individuellen Einkommen ab. Für Frauen mit niedrigeren Einkommen fällt der Zuschlag höher aus. Die monatliche Zuschlagshöhe erreicht maximal:
- 160 Franken für Frauen mit einem Einkommen bis 58’800 Franken
- 100 Franken für Frauen mit einem Einkommen zwischen 58’801 Franken und 73’500 Franken
- 50 Franken für Frauen mit einem Einkommen ab 73’501 Franken
Frauen der Jahrgänge 1964 und 1965 erhalten den vollen Zuschlag und die Regelung läuft mit dem Jahrgang 1970 aus. Die Jahrgänge dazwischen profitieren von einem prozentual kleineren Zuschlag:
Welcher Jahrgang wann in Rente geht und wie hoch der AHV-Zuschlag pro Monat in % des Grundzuschlags ist
Der Grundzuschlag beträgt:
160 Fr. für tiefere Einkommen (bis 57'360 Fr./Jahr)
100 Fr. für mittlere Einkommen (57'361 - 71'700 Fr./Jahr)
50 Fr. für höhere Einkommen (über 57'360 Fr./Jahr)

Für Frauen der Übergangsgeneration mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von höchstens 57’360 Franken gibt es gute Nachrichten: Sie können ohne Rentenkürzung weiterhin mit 64 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Eine positive Regelung, die den Übergang in die Pensionierung erleichtert und finanzielle Sicherheit bietet. Für Frauen mit mittleren Einkommen (bis CHF 73’500) sieht die Situation etwas anders aus. Bei ihnen wird die Rente um 2,5 Prozent gekürzt. Für die besser Verdienenden (ab CHF 73’501) beträgt die Rentenkürzung bei der Pensionierung mit 64 sogar 3,5 Prozent.
Auch für die Frühpensionierung mit 63 oder 62 Jahren gelten für die Frauen der Übergangsgeneration reduzierte Kürzungssätze. Diese Möglichkeit bleibt bestehen, und alle Frauen der Übergangsgeneration können weiterhin mit 62 Jahren eine gekürzte AHV-Rente beziehen. Für die nachfolgenden Jahrgänge wird die Frühpensionierung wie bei den Männern erst mit 63 Jahren möglich sein.
Über SolidaVita
SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.
Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.
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