
Erwerbsausfall: gut informiert und bestens abgesichert
Vorweg eine grundlegende Begriffsklärung:
- Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie eine bestimmte Arbeit während einer bestimmten Zeit oder auf eine bestimmte Art aus medizinischen Gründen nicht ausüben können. So kann ein*e Maurer*in wegen Rückenschmerzen vielleicht nicht mehr vollen Körpereinsatz auf der Baustelle geben, aber durchaus leichtere Tätigkeiten oder Büroarbeiten verrichten. Arbeitsunfähig kann auch bedeuten, dass Sie wegen einer Grippe eine Woche lang zuhause bleiben müssen. Ein Burn-out dauert in der Regel länger. Für den Erwerbsausfall kommt die Taggeldversicherung auf. Diese variiert je nach Arbeitgeber.
- Erwerbsunfähig sind Sie dann, wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht mehr arbeiten können, weder in der bisherigen noch in einer anderen Tätigkeit. Sind Sie jedoch in einer für Sie zumutbaren Tätigkeit nur teilweise arbeitsfähig, ergibt sich daraus eine Teil-Erwerbsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeit wird nach medizinischer Abklärung durch die Invalidenversicherung festgelegt, die Ihnen je nach Invaliditäts-Grad eine entsprechende Rente auszahlt.
- Mit der privaten Krankentaggeldversicherung bzw. Erwerbsausfallversicherung sichern Sie sich als Arbeitnehmer*in oder Selbständigerwerbende*r vor Einkommenseinbussen ab. Wenn Sie eine kurze Wartefrist zwischen Unfall oder Diagnose und der Auszahlung der Taggelder wählen, zahlen Sie höhere Prämien. Es kann sich lohnen, die günstigere Prämie zu wählen und die Wartezeit mit dem Ersparten zu überbrücken. .
- Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt die obligatorischen Leistungen der Sozialversicherungen (AHV, IV und Pensionskasse) und bietet Angestellten und Selbständigerwerbenden nach einem Unfall und insbesondere nach einer Krankheit ein gesichertes Einkommen, indem sie Einkommenseinbussen ausgleicht. Wenn Sie keine Pensionskasse haben, ist die Erwerbsunfähigkeitsrente unverzichtbar.
- Von der staatlichen Invalidenversicherung erhalten Sie eine Invalidenrente, wenn Sie mindestens ein Jahr arbeitsunfähig waren und nach Ablauf des Jahres eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40 % besteht. Sie erhalten eine Teilrente ab einem Invaliditätsgrad von 40 % und eine ganze Rente bei einem Invaliditätsgrad ab 70 %.
- Eine Risiko-Lebensversicherung zahlt Ihnen Geld bei Unfall oder Krankheit für Tod und Invalidität. Mit dieser Lösung erhalten Sie Ihre Versicherungssumme im Bedarfsfall nicht als Rente, sondern auf einmal als frei verfügbares Kapital ausbezahlt. Dank dieser grosszügigen finanziellen Lösung können Sie kurzfristige und hohe Investitionen tätigen, zum Beispiel Umbauten am Haus für invalidengerechten Zugang, berufliche Umschulung, zusätzliche medizinische Therapien oder Familienbetreuung. Ausserdem sichern Sie den Lebensstandard der Familie langfristig ab.
Über SolidaVita
SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.
Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.
Wir sind für Sie da
Telefon / E-Mail
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter. Schnell und unkompliziert.
Persönliche Beratung
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.