Trennung: Über Sorgerecht, Obhut, Unterhalt und weitere Familienfragen
Wenn Eltern sich trennen, ist dies für alle Betroffenen schwierig. Bei Kindern löst das Auseinanderbrechen der gewohnten Familienstruktur viele Unsicherheiten und Ängste aus. Oftmals fühlen sie sich zwischen den Elternteilen hin- und hergerissen oder meinen gar, sie seien «schuld» an der Trennung. Neben dem Umgang mit den eigenen Emotionen sollten Sie als Eltern auch angemessen auf die Gefühle der Kinder reagieren.
- Pflegen Sie eine offene Kommunikation. Regelmässige Gespräche als Familie und einzeln mit den Kindern sind wichtig, um zu besprechen, was ist und wie es weitergeht. Die Kinder sollen auch schwierige Emotionen äussern können und merken, dass sie ernst genommen werden.
- Bewahren Sie eine gewisse Stabilität. Wenn sich etwas so Grundlegendes ändert wie die Familienstruktur, ist es besonders wichtig, Routinen und gewohnte Tagesabläufe beizubehalten. Feste Strukturen können gegen Verunsicherungen helfen.
- Lassen Sie sich professionell unterstützen. Als Eltern kämpfen Sie bei einer Trennung mit Ihren eigenen Emotionen – es fehlt Ihnen vielleicht an Energie und Distanz, um Ihre Kinder angemessen zu begleiten. Für alle Betroffenen können Gespräche mit einer neutralen Drittperson hilfreich sein.
Das Sorgerecht umfasst Fragen der Betreuung, Erziehung und Gesundheit, die Verwaltung der Ersparnisse der Kinder sowie auch ihre rechtliche Vertretung.
- Verheiratete Paare haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Dies ändert sich in der Regel auch bei einer Scheidung nicht. Nur in seltenen Fällen erhält ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, etwa wenn das Kindeswohl durch den anderen Elternteil gefährdet ist.
- Als unverheiratete Eltern müssen Sie sich aktiv um das gemeinsame Sorgerecht bemühen, indem Sie nach der Kindesanerkennung durch den Vater beim Zivilstandsamt eine gemeinsame Erklärung über die elterliche Sorge einreichen. Dies erfolgt in den Tagen nach der Geburt; zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie die gemeinsame Sorge bei der KESB beantragen.
- Ohne offizielle Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge hat bei unverheirateten Paaren automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater ist in diesem Fall aus rechtlicher Sicht von allen das Kindeswohl betreffenden Fragen und Entscheidungen ausgeschlossen.
Die elterliche Obhut zu haben, bedeutet, dass das Kind bei Ihnen wohnt und Sie es betreuen, sich also um seine täglichen Bedürfnisse kümmern (Ernährung, Kleidung, Pflege, Hausaufgaben usw.). Ob bei verheirateten oder unverheirateten Paaren: Die gemeinsame elterliche Sorge führt nicht automatisch dazu, dass Sie bei einer Trennung auch beide für die Obhut Ihrer Kinder zuständig sind.
- Es gibt grundsätzlich zwei Obhutsmodelle: Bei der alleinigen Obhut wohnen die Kinder überwiegend bei einem Elternteil. Bei der alternierenden Obhut wohnen die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen. Den Antrag auf alternierende Obhut stellen Sie als verheiratetes Paar beim Scheidungsgericht, als unverheiratetes Paar bei der KESB.
- In der Schweiz entscheiden sich immer mehr Eltern für die alternierende Obhut; zurzeit sind es rund 30 Prozent. Studien haben gezeigt, dass dieses Obhutsmodell Vorteile für alle hat: Da ansonsten meistens die Mutter die Kinder allein betreut, stärkt die alternierende Obhut die Beziehung der Kinder zum Vater sowie auch das Selbstwertgefühl des Vaters. Die Mutter wird dadurch entlastet und hat mehr Zeit für ihren Beruf und ihr Sozialleben.
- Übrigens: Kinder dürfen auch bei wechselnder Obhut nur einen Wohnsitz haben. Als Eltern mit alternierender Obhut müssen Sie daher entscheiden, welches der «offizielle» Wohnsitz des Kindes ist.
Der Kindesunterhalt, auch Alimente genannt, umfasst den finanziellen Aufwand für Wohnung, Kleidung, tägliche Pflege, Krankenversicherung und Gesundheit, Ausbildung, Transport und das Taschengeld der Kinder. Beide Elternteile, ob sorge- und obhutsberechtigt oder nicht, haben gegenüber ihren Kindern eine Unterhaltspflicht. Gemäss dem seit 2017 in der Schweiz geltenden Unterhaltsrecht sind Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern in diesem Punkt gleichgestellt: Die Anerkennung der Vaterschaft führt, wie oben dargelegt, nicht automatisch zum Sorgerecht, sehr wohl aber zur Unterhaltspflicht.
- Hat ein Elternteil die alleinige Obhut, muss der andere teilweise oder insgesamt für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Seit dem 2017 geltenden Unterhaltsrecht umfasst die Unterhaltspflicht auch einen Beitrag zur Betreuung der Kinder – eine Art finanzieller Ausgleich für den durch die Obhut entstehenden Erwerbsausfall.
- Die Höhe der Alimente wird je nach Vermögenssituation der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder vom Gericht individuell festgelegt.
- Übrigens: Die Familienzulagen erhält grundsätzlich der Elternteil, der die Obhut hat. Er kann diese direkt bei der Ausgleichskasse beantragen. Bei alternierender Obhut werden die Zulagen ebenfalls nur an einen Elternteil gezahlt; die Eltern müssen in diesem Fall den Beitrag eigenhändig aufteilen.
Als Eltern haben Sie das Recht auf eine enge Beziehung zu Ihren Kindern. Es ist auch im Sinn des Kindeswohls, dass eine starke Eltern-Kind-Bindung aufrechterhalten wird.
- Hat ein Elternteil die alleinige Obhut, darf der andere Elternteil die Kinder im Rahmen des Besuchsrechts regelmässig sehen. Kinder im Schulalter verbringen in der Regel mindestens jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien beim nicht obhutsberechtigten Elternteil. Fachpersonen empfehlen für eine enge Eltern-Kind-Bindung zusätzlich ein wöchentliches Treffen.
- Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Besuchsrecht des nicht obhutsberechtigten Elternteils gerichtlich eingeschränkt werden.
Früher oder später gehen viele Elternteile nach einer Trennung wieder eine Beziehung ein, und nicht selten haben die neuen Partner*innen auch Kinder, oder es kommen weitere gemeinsame Kinder hinzu. Die familiäre Konstellation, die sich dabei ergibt, wird aufgrund des komplexen Beziehungsgeflechts als Patchwork bezeichnet.
- Patchwork-Familien können herausfordernd sein: zum einen, weil sich darin unterschiedliche Eltern-Kind-Beziehungen verweben. Dadurch treffen meistens auch unterschiedliche Kommunikationsstile und Erziehungsmethoden aufeinander. Zum anderen müssen sich die Kinder an den*die neue*n Partner*in sowie an neue Geschwister gewöhnen.
- Die verschiedenen Hintergründe und Perspektiven, die innerhalb einer Patchwork-Familie zusammenkommen, können aber auch bereichernd sein: Kinder können neue Beziehungen eingehen und zusätzliche Erfahrungen sammeln. Die Bindungen innerhalb der Familie können stärker werden.
- Es ist zweifellos möglich, dass in einer Patchwork-Familie alle ihren Platz finden und ein harmonisches Gleichgewicht entsteht. Dies ist aber auf jeden Fall ein Prozess, der viel Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen erfordert.
In der Schweiz sind Patchwork-Familien bereits heute alltäglich, und es wird davon ausgegangen, dass dieses Familienmodell immer häufiger wird. Das neue Erbrecht, das seit Januar 2023 in Kraft ist, trägt dieser Tendenz Rechnung. Wollen Sie erfahren, wie Sie auch Ihre Stiefkinder erblich berücksichtigen können? Gerne empfehlen wir Ihnen als weiterführende Lektüre unseren früheren Ratgeberbeitrag: Was kann ich im Testament regeln (und was nicht)?
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