Symbolbild Nebenwirkungen von Sabbatical

Risiken und Nebenwirkungen des Sabbaticals

Was ein Sabbatical ist, wie Sie sich eine berufliche Auszeit organisieren und wie Sie Ihren unbezahlten Urlaub nutzen können – diese Fragen haben wir in unserer Blogserie rund um das Thema «Sabbatical» eingehend diskutiert. In unserem heutigen Beitrag geht es um letzte Unsicherheiten und allfällige Risiken des Sabbaticals – Stichwort Kündigung, AHV, Pensionskasse, Krankenkasse und weitere Versicherungen. Auch die Frage des Wiedereinstiegs sollten Sie sich schon vor dem Ausstieg stellen.
Ein Sabbatical ist ein Abenteuer, ein Glück, eine Inspirationsquelle und auch ein Wagnis. Wie jede mit Zeit und Geld verbundene Investition birgt es gewisse Risiken. Worin bestehen diese und was können Sie tun, um sie möglichst gering zu halten? Konkret geht es um die folgenden Fragen: Kann mir die Firma während eines Sabbaticals kündigen? Wie steht’s um die Zahlungen von Pensionskasse, AHV/IV und ALV (Arbeitslosenversicherung): Drohen mir aufgrund einer längeren Auszeit später Vorsorgelücken? Erhalte ich weiterhin Familienzulagen? Wie bin ich gegen Krankheit und Unfall versichert? Und wie geht es nach dem Sabbatical weiter?
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Kann mir die Firma während eines Sabbaticals kündigen?
Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: Ja, sie kann. Denn Sie erbringen während Ihres unbezahlten Urlaubs zwar keine Arbeitsleistung, auch die Lohnzahlung pausiert. Das Arbeitsverhältnis besteht aber grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten weiter, und dies gilt auch für das Kündigungsrecht. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit eines Kündigungsschutzes – mehr dazu im letzten Abschnitt unter «Wie weiter nach dem Sabbatical?»

Eine Kündigung ist generell und somit auch während Ihrer beruflichen Auszeit an zwei juristische Bedingungen geknüpft:

  • Die Kündigung muss erstens in Empfang genommen werden. Wenn Sie gerade in Neuseeland mit der Kiwiernte beschäftigt sind und von den Briefen, die bei Ihnen zu Hause eintreffen, nichts wissen, gilt die Kündigung nicht als zugestellt und ist folglich nicht wirksam.
  • Zweitens gibt es eine Kündigungsfrist. Diese fängt erst am Ende Ihres Sabbaticals an. Denn der Sinn der Kündigungsfrist besteht darin, dass der*die Arbeitnehmer*in Zeit hat, sich nach einer neuen Stelle umzusehen. Das ist für Sie erst nach dem Sabbatical möglich. Ihr*e Arbeitgeber*in ist daher verpflichtet, während der zweimonatigen Kündigungsfrist weiterhin Ihren Lohn auszuzahlen, und Sie sind Ihrerseits verpflichtet, während dieser Zeit Ihre Arbeitsleistung zu erbringen.
Wie steht’s um die Leistungen von Pensionskasse, AHV und ALV?
  • Was die berufliche Vorsorge (2. Säule) angeht, müssen Sie Ihre Situation individuell abklären. Fragen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in oder erkundigen Sie sich bei der Pensionskasse, wie lange die Leistungen weiterlaufen. Das variiert zwischen einem halben Jahr und zwei Jahren. Wenn Sie eine einjährige Auszeit nehmen, die Deckung durch die 2. Säule aber nur während sechs Monaten weiterbesteht, sollten Sie sich für die restliche Zeit anderweitig absichern (private Vorsorge, Säule 3a oder 3b). Falls Sie die Arbeit danach wieder aufnehmen, können Sie die entstandene Vorsorgelücke schliessen, indem Sie sich mit dem Fehlbetrag wieder in die Pensionskasse einkaufen.
  • Auch bei der AHV kann eine Beitragslücke entstehen. Vermeiden Sie dies, indem Sie während Ihres Sabbaticals den Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige einzahlen. Für diese Einzahlung können Sie sich rückwirkend bis zu fünf Jahre Zeit lassen. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 413.00 pro Jahr (Stand 2021).
  • Bei der ALV verlieren Sie Ihren Anspruch auf Taggelder, wenn der unbezahlte Urlaub länger als zwölf Monate dauert.
Erhalte ich weiterhin Familienzulagen?
Nach Beginn Ihrer beruflichen Auszeit erhalten Sie während des laufenden Monats und in den drei darauffolgenden Monaten weiterhin Familienzulagen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie angestellt bleiben und Ihr AHV-pflichtiges Einkommen im Sabbatjahr mindestens CHF 7‘170.00 beträgt (Stand 2021).
Wie bin ich gegen Krankheit und Unfall versichert?

Solange Sie in der Schweiz angemeldet sind, müssen Sie bei einer Krankenkasse eine Grundversicherung haben. Wenn Sie während des Sabbaticals im Ausland eine medizinische Behandlung benötigen, bezahlt die obligatorische Grundversicherung maximal das Doppelte der Kosten, die Sie für dieselbe Behandlung in der Schweiz bezahlen würden. Klären Sie ab, mit welchen Gesundheitskosten Sie an Ihrer geplanten Destination rechnen müssen, und sichern Sie sich je nach individueller Situation zusätzlich gegen Krankheit und/oder Unfall ab.

  • Bleiben Sie während des Sabbaticals angestellt? Dann sollten Sie Ihre Unfallversicherung verlängern, indem Sie über Ihre Krankenkasse oder die Unfallversicherung Ihrer Firma eine Abredeversicherung abschliessen.
  • Haben Sie Ihre Arbeitsstelle vor Antritt des Sabbaticals gekündigt? Dann können Sie sich optimal vor unvorhergesehenen Kosten schützen, indem Sie bei einer Krankenkasse eine private Taggeldversicherung abschliessen.
Wie weiter nach dem Sabbatical?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Sie wollen Ihre jetzige Arbeit nach dem Sabbatical weiterführen? Motivierte Arbeitnehmer*innen sind gefragt – möglicherweise ist eine Rückkehrgarantie auch im Interesse Ihrer Firma. Klären Sie mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in ab, ob sich ein Kündigungsausschluss vertraglich regeln lässt und ob Ihnen das Unternehmen garantieren will, dass Sie bei der Rückkehr Ihre Arbeit in derselben Funktion wieder aufnehmen können.
  • Sie wollen die Auszeit nutzen, um sich beruflich neu zu orientieren? Dafür eignet sich das Sabbatical in der Tat ideal. Vielleicht entdecken Sie während des unbezahlten Urlaubs ein verborgenes Talent und merken, dass Sie viel lieber handwerklich tätig sind oder sich im wohltätigen Bereich engagieren wollen … Das Sabbatjahr wird Sie auf jeden Fall verändern und Ihnen viele neue Einsichten bescheren! Das ist ja auch sein Sinn und Zweck.

So oder so ist es ratsam, für den Wiedereinstieg ins «normale» Leben etwas Zeit einzuplanen. Auch sollten Sie schon während des Sabbaticals überlegen, wie Sie das Erlebte und Gelernte nachhaltig nutzen können, um möglichst lange davon zu profitieren.

Über SolidaVita

SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.

Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.

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