Symbolbild  Zeitpunkt für ein Testament

Warum brauche ich ein Testament? Und wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

Es ist nie zu früh, sich um das eigene Testament zu kümmern, und auch nie zu spät – zumindest nicht, solange wir leben. In diesem Sinn ist jederzeit der richtige Zeitpunkt für ein Testament. Dann gibt es aber auch die «life changing moments»: jene Momente, in denen wir wichtige Entscheidungen treffen oder sich Dinge ereignen, die den weiteren Lauf unseres Lebens verändern. Diese Momente haben etwas Schicksalhaftes, doch sie passieren meistens nicht einfach so. Wir sind verantwortlich für unser Leben – und darüber hinaus. Dieser Beitrag handelt von schicksalhaften Momenten und ihren erbrechtlichen Folgen.
Sie haben zu Beginn dieser Blog-Serie erfahren, was ein Testament genau ist und weshalb Sie sich darum kümmern sollten. Nun geht es um die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt dafür. Da es meistens etwas Wichtigeres oder Interessanteres zu tun gibt, als ein Testament zu verfassen, hilft es, diesen Akt mit einem symbolisch aufgeladenen Datum oder gar einem lebensverändernden Moment zu verbinden. Ein solcher Magic Moment kann banal sein wie der nächste Jahreswechsel oder eine persönliche «Hürde» darstellen wie Ihr 30. Geburtstag. Es kann ein innerer Wendepunkt sein – etwa der Moment, wenn Sie mit dem Rauchen aufhören und mit Yoga anfangen. Als «life changing moment» gilt auch der Abschluss einer Ausbildung oder Weiterbildung, ein Jobwechsel oder wenn Sie sich selbständig machen. Das Unterschreiben eines Kaufvertrags für ein Haus oder eine Wohnung und der Beginn einer grossen Reise sind ebenfalls entscheidende Wegmarken. Besonders weitreichend sind familiäre Ereignisse wie zusammenziehen, heiraten, sich scheiden, ein Kind bekommen oder ein Familienmitglied verlieren. Drei Geschichten über den richtigen und eine Geschichte über den verpassten Zeitpunkt für ein Testament.
«Dies ist der Moment für ein Testament»

Christian (33): «Als vor drei Jahren unser Kind geboren wurde, kam es mir vor, als beginne auch mein Leben noch einmal neu. Mein ganzes Sein fühlte sich anders an, weil ich nun nicht mehr nur für mich selbst verantwortlich war, sondern auch für meine Familie. Zugleich führte mir die Geburt meines Kindes paradoxerweise meine eigene Vergänglichkeit vor Augen. In diesem Sinn war das Vaterwerden auch ein Weckruf. Es wurde mir klar, dass ich meine Verantwortung umfassend tragen will – und dass dies der Moment ist, um ein Testament zu verfassen. Ich wollte sicherstellen, dass neben meinem Kind auch die Mutter des Kindes einen bedeutenden Teil meines Nachlasses erhält. Im Testament habe ich deshalb meine Partnerin, mit der ich im Konkubinat lebe, als weitere Erbin eingesetzt.»

Susanne (32): «Ein Testament zu machen war für mich lange überhaupt kein Thema. Ich habe studiert und war es auch danach gewohnt, mit wenig Geld auszukommen. Kurz vor meinem 27. Geburtstag lernte ich meinen jetzigen Mann kennen, und meine Lebenssituation veränderte sich schlagartig. Er war verwitwet und hatte zwei Kinder, die ich ebenfalls sofort ins Herz schloss. Wir heirateten und bekamen bald darauf Zwillinge. Im selben Jahr starb überraschend meine Mutter. Dadurch war ich plötzlich nicht nur vierfache (Stief-)Mutter, sondern auch ziemlich wohlhabend. Für mich ist klar, dass unsere gemeinsamen und die beiden ersten Kinder meines Mannes gleich behandelt werden – auch beim Erben. Deshalb habe ich mit einem Testament das Nötige geregelt und meine Stiefkinder, die sonst leer ausgehen würden, als weitere Erben eingesetzt.»

Bettina (35): «Ich habe das Unternehmertum im Blut; schon meine Eltern und Grosseltern haben ein eigenes Geschäft geführt. Mit meiner Firma war ich schnell erfolgreich. Ich habe den Gewinn ins Geschäft gesteckt und es weiter vergrössert. Als ich die 50. Mitarbeiterin einstellte, beschloss ich, die Nachfolgefrage zu regeln. Das scheint mir fair gegenüber meinem Team und meinem Geschäft. Ich habe mich juristisch beraten lassen, denn die Unternehmensnachfolge ist erbrechtlich komplex. Ein Testament allein genügt hier oftmals nicht. Ideal ist ein Erbvertrag, denn damit kann eindeutig geregelt werden, wer die Firma übernehmen soll. Ich entlaste damit auch meine Familie, die sich ohne entsprechende Regelung um die Weiterführung oder Auflösung meiner Firma kümmern müsste.»

So kann es ohne Testament gehen
Franz (38): «Ich bin der Jüngste von drei Geschwistern. Wir waren einander sehr verbunden, besonders seit dem frühen Tod unserer Mutter. Als viele Jahre später auch mein Vater starb, brach ein Riesenstreit aus zwischen uns. Meine älteste Schwester hatte sich in den Jahren vor seinem Tod am meisten um den Vater gekümmert und war der Ansicht, dass sein Haus ihr zustehe. Sie meinte, das wäre auch im Interesse des Vaters gewesen. Da er kein Testament gemacht hatte, galt die gesetzliche Regelung, dass jedes von uns drei Kindern das Haus zu einem Drittel erbt. Unsere Schwester war nicht in der Lage, uns auszuzahlen – und obwohl wir bereit waren, ihr entgegenzukommen, fanden wir keine für alle akzeptable Lösung. Wir verkauften das Haus schliesslich an eine fremde Person, und unsere Schwester brach den Kontakt zu uns ab. Seitdem weiss ich, wie hilfreich es ist, ein Testament zu verfassen –hilfreich insbesondere für die Nachkommen, dem Familienfrieden zuliebe.»
Lieber jetzt als nie
Die vier Beispiele zeigen, was es heisst, (rechtzeitig) Verantwortung zu übernehmen: Es bedeutet, sich der eigenen Endlichkeit bewusst zu sein und für das zu sorgen, wofür über das Leben hinaus gesorgt werden kann. Was Sie in Ihrem Testament konkret regeln können, erfahren Sie in unserem nächsten Beitrag.

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Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.

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