Symbolbild Testament Vorlage

Wie wird das Testament rechtsgültig?

Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft. Ein guter Moment, um sich mit den erbrechtlichen Fragen zu befassen und ein eigenes Testament aufzusetzen! Sie erfahren in diesem Beitrag, welche Kriterien Ihr Testament erfüllen muss, damit es rechtsgültig ist. Wir bieten Ihnen eine Vorlage, die Sie kostenlos herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen können, sowie eine Anleitung in zehn Schritten, um ganz einfach Ihr eigenes rechtsgültiges Testament zu verfassen.

Bevor es losgeht, kurz zu den drei Arten von Testament, die es in der Schweiz gibt – das eigenhändige, das öffentliche und das mündliche Testament (Nottestament):

  • Das eigenhändige Testament ist die am häufigsten gewählte Form für die eigene letztwillige Verfügung. Da das eigenhändige Testament von Hand geschrieben sein muss, und zwar von Anfang bis Ende, wird es auch handschriftliches Testament Es genügt also nicht, das Testament bloss eigenhändig zu unterschreiben!
  • Das eigenhändige Testament ist gleichwertig wie die zweite Art von Testament, das öffentliche respektive öffentlich beurkundete Testament. Dieses wird bei einem*einer Notar*in und im Beisein von zwei Zeug*innen erstellt. Das öffentlich beurkundete Testament empfiehlt sich bei erbrechtlich komplexen Situationen und um sicherzustellen, dass das Testament nach dem Todesfall auch wirklich gefunden und eröffnet wird.
  • Schliesslich gibt es noch das mündliche Testament. Dieses Nottestament kommt nur in Frage, wenn die beiden erstgenannten Arten von Testament nicht möglich sind, etwa unter unmittelbarer Todesgefahr oder in einer anderen Notsituation. Für das mündliche Testament braucht es zwei volljährige Zeug*innen, die mit dem*der Erblasser*in weder verheiratet noch direkt verwandt sind. Sie müssen den gehörten letzten Willen sofort niederschreiben und das Dokument der zuständigen Gerichtsbehörde übergeben oder ihrerseits der Gerichtsbehörde das mündliche Testament zu Protokoll geben.

In zehn Schritten zum rechtsgültigen Testament

Wir erklären Ihnen nun Schritt für Schritt, was Sie beim Erstellen Ihres eigenen handschriftlichen Testaments beachten müssen. Laden Sie zum besseren Verständnis unsere Testamentvorlage herunter: Hier geht’s zum Mustertestament (PDF).
Testament Icon
TESTAMENT VORLAGE
  1. Ihr Testament muss komplett handschriftlich verfasst sein. Nehmen Sie ein Blatt Papier und einen Stift zur Hand und setzen Sie als Titel «Testament», «Mein letzter Wille» oder «Letztwillige Verfügung».
  2. Als Zweites geben Sie in Ihrem Testament Ihre Identität eindeutig an. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihren Vornamen und Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre aktuelle Wohnadresse festhalten.
  3. Sie können Ihr Testament jederzeit abändern. Wenn Sie mehrere verschiedene Testamente hinterlassen, gilt automatisch die jüngst datierte Version. Halten Sie daher fest, dass dieses Testament allfällige vorherige Versionen ersetzt. Falls Sie erstmals ein Testament schreiben, entfällt dieser Satz.
  4. Im nächsten Abschnitt Ihres Testaments halten Sie Ihre Lebenssituation fest, also beispielsweise, ob Sie verheiratet sind oder nicht, ob Sie Kinder haben oder nicht. Falls Sie weder verheiratet sind noch Kinder haben, haben Sie keine pflichtteilsgeschützten Erb*innen und können frei über Ihren Nachlass verfügen (mehr dazu in unserem Beitrag «Was kann ich im Testament regeln (und was nicht)?»
  5. Nun folgen die eigentlichen Anweisungen, wie mit Ihrem Nachlass zu verfahren ist. Es bestehen hier – je nach Ihrer Lebenssituation und Ihren Wünschen – unzählige Möglichkeiten. In unserer Vorlage wird vom Fall ausgegangen, dass Sie nicht verheiratet sind und zwei Kinder haben, die Sie auf den Pflichtteil setzen.
  6. Sie haben nun noch die Hälfte Ihres Nachlasses zur freien Verfügung. In unserem Beispiel berücksichtigen Sie damit Ihren Konkubinatspartner und Ihr Patenkind.
  7. Des Weiteren können Sie in Ihrem Testament eindeutig definierten Personen und/oder Organisationen bestimmte Gegenstände und Geldbeträge vermachen (mehr zum Vermächtnis/Legat).
  8. Schliesslich können Sie eine*n Willensvollstrecker*in einsetzen. Dies ist nicht zwingend, empfiehlt sich aber bei komplexen Lebenssituationen und Vermögensverhältnissen. Der*die Willensvollstrecker*in sollte möglichst eine neutrale Person sein, zum Beispiel ein*e Notar*in oder Treuhänder*in.
  9. Am Ende müssen Sie zwingend den Ort, Tag, Monat und das Jahr der Erstellung Ihres Testaments nennen. Ohne diese Angaben ist das Testament nicht rechtsgültig!
  10. Ebenfalls zwingend nötig ist Ihre Unterschrift unter dem Testament.
Zu guter Letzt …

… stellt sich die Frage, was nun mit dem Testament passieren soll: Muss es beglaubigt oder an einem bestimmten Ort hinterlegt werden? Wie bereits angedeutet, müssen Sie Ihr Testament nicht zwingend von einem*einer Notar*in beurkunden lassen, und Sie können es ganz einfach bei sich zu Hause aufbewahren. Sie sollten dafür aber einen Ort wählen, an dem das Testament rechtzeitig gefunden werden kann. Als Alternative stehen Ihnen amtliche Aufbewahrungsstellen zur Verfügung. Der Vorteil, wenn Sie das Testament zu Hause aufbewahren, besteht darin, dass Sie es jederzeit abändern oder vernichten können.

Kurz: Ein eigenes rechtsgültiges Testament zu erstellen ist ziemlich unkompliziert und komplett kostenlos. Natürlich braucht es etwas Zeit. Doch viel grösser als der Aufwand wird Ihre Erleichterung sein, wenn Sie die Unterschrift unter das Testament setzen und wissen: Für meine Liebsten ist optimal gesorgt!

Über SolidaVita

SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.

Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.

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