Keinen Kopf für Altersvorsorge? Ein Step-by-Step-Guide für den leichten Einstieg
Die Antwort ist recht simpel: Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf Solidarität und hat ein durchdachtes Rentensystem mit dem Ziel, dass Menschen im Ruhestand ihre Grundkosten decken und einen angemessenen Lebensstandard halten können. Allerdings deckt die obligatorische Rente aus staatlicher und beruflicher Vorsorge nur rund 60 % (und weniger) des Einkommens ab. Das ist selten ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard nach Renteneintritt fortführen zu können. Es entstehen sogenannte Rentenlücken.
Ganz genau hinschauen sollten vor allem folgende Personengruppen:
- Frauen, aufgrund von Erwerbsunterbrüchen, Teilzeitarbeit und der durchschnittlich längeren Lebensdauer
- Selbständigerwerbende, aufgrund der fehlenden obligatorischen beruflichen Vorsorge
- Niedriglohnarbeitende, aufgrund dauerhaft geringer Beiträge
- Langzeitarbeitslose, aufgrund unterbrochener Beitragszahlungen
- Personen mit unregelmässigen Erwerbsbiografien, aufgrund häufiger Jobwechsel oder Aufenthalten im Ausland
- Expats und Migrant*innen, aufgrund des späten Eintritts ins Schweizer Vorsorgesystem
- Geschiedene, aufgrund der Aufteilung der Vorsorgeguthaben
Aussitzen ist also für niemanden eine Option – sich damit beschäftigen hingegen sehr wichtig. Und es gilt: je früher, desto mehr Spielraum, desto besser.
Schritt 1: informieren und verstehen
Das Vorsorgesystem in der Schweiz ist grundsätzlich recht simpel – und dann doch wieder nicht. Im Grunde baut alles auf den wohlbekannten drei Säulen auf. Wir haben dazu schon einen Artikel geschrieben, den Sie hier finden.
Schritt 2: monatliche Ausgaben im Ruhestand berechnen
Definieren Sie den notwendigen Betrag, um Ihren aktuellen Lebensstandard auch im Ruhestand halten zu können. Kennen Sie Ihre monatlichen Ausgaben? Wenn nicht, können Sie dazu unsere Finanzplanungs-Tipps lesen. Wenn wir in die Zukunft blicken, dürfen wir dabei nicht vergessen, auch die die Teuerung mit einzubeziehen. Das Bundesamt für Statistik bietet hierfür einen Inflationsrechner an.
Schritt 3: den wahrscheinlichen Auszahlungsbetrag berechnen
Berechnen Sie den wahrscheinlichen Betrag, der Ihnen im Ruhestand ausgezahlt wird. Nutzen Sie dafür den AHV-Rechner und holen Sie Ihren BVG-Bescheid ein. Diesen erhalten Sie von Ihrem aktuellen oder früheren Arbeitgeber bzw. von der Pensionskasse, bei der Ihre berufliche Vorsorge geführt wird. Fragen Sie hierfür Ihren Arbeitgeber und bitten Sie um eine Kopie des BVG-Ausweises oder um eine Übersicht über Ihre bisherigen Beitragszahlungen und die angesammelten Leistungen. Alternativ können Sie sich auch direkt an die Pensionskasse wenden. Die Kontaktangaben finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung.
Sollten Sie mehrere frühere Arbeitgeber haben oder unsicher sein, wo Ihre Vorsorgegelder verwaltet werden, können Sie sich auch an die Stiftung Sicherheitsfonds BVG wenden. Hier wird Ihnen dabei geholfen, Vorsorgegelder aus früheren Arbeitsverhältnissen zu finden.
Schritt 4: Rentenlücken finden
Vergleichen Sie den Betrag aus Schritt 2 mit dem Betrag aus Schritt 3. Die Differenz zeigt die Rentenlücke, die besteht, wenn Sie Ihren aktuellen Lebensstandard im Ruhestand beibehalten möchten. Jetzt bitte nicht den Kopf in den Sand stecken, denn nun heisst es aktiv werden!
Schritt 5: Rentenlücken schliessen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Rentenlücken zu schliessen, wie Nachzahlungen in die Pensionskasse und die AHV oder die Einzahlung in die Säule 3a. Auch diesem Thema haben wir bereits einen eigenen Beitrag gewidmet.
Schritt 6: eventuelle und unvorhergesehene Ereignisse einkalkulieren
Denken Sie auch an unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit oder Unfall, die Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Mit unserem Prämienrechner können Sie die Kosten für eine Risiko-Lebensversicherung oder eine Todesfallversicherung berechnen. Auch hier gilt: Je früher Sie sich darum kümmern, desto günstiger wird es und umso grösser ist die Erleichterung, dass Sie vorgesorgt haben. Check! Wir hoffen natürlich sehr, dass Sie diese Leistungen niemals in Anspruch nehmen müssen.
Herzlichen Glückwunsch: Sie haben diesen Artikel bis zum Ende gelesen und sich mit einem vermeintlich schwierigen Thema auseinandergesetzt. Mit diesem Step-by-Step-Guide sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre Altersvorsorge zu planen und Klarheit in Ihre finanzielle Zukunft zu bringen. Nehmen Sie jetzt die Zügel in die Hand, denn «Vorsorge ist besser, als das Nachsehen zu haben», wie Elfriede Jelinek in ihrem Buch «Die Klavierspielerin» treffend geschrieben hat.
AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die AHV ist die grundlegende staatliche Vorsorge, die Alters- sowie Hinterlassenenrenten (für Witwen, Witwer und Waisen) auszahlt. Sie wird durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat finanziert.
IV: Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung ist ein Sozialversicherungszweig, der Leistungen für Personen erbringt, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen dauerhaft oder teilweise arbeitsunfähig sind.
EL: Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen sind eine finanzielle Unterstützung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die Renten aus der AHV und der IV sowie andere Einkünfte nicht ausreichen, um den minimalen Lebensstandard zu decken.
BVG: Berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge (zweite Säule) ist eine obligatorische Versicherung für Arbeitnehmer, die neben der AHV eine zusätzliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sicherstellt. Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt.
UVG: Unfallversicherung
Die Unfallversicherung bietet Schutz gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Sie übernimmt Heilungskosten, zahlt Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit und Renten bei bleibender Invalidität oder Tod.
Gebundene Altersvorsorge: Säule 3a
Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist eine freiwillige private Vorsorgeform, bei der jährlich steuerlich begünstigte Beiträge in spezielle Vorsorgekonten oder -policen eingezahlt werden können. Die Mittel sind bis zur Pensionierung gebunden.
Freie Vorsorge: Säule 3b
Die freie Vorsorge (Säule 3b) umfasst alle anderen Formen der privaten Vorsorge, die nicht steuerlich begünstigt sind und flexibel eingesetzt werden können. Dies können Sparanlagen, Wertpapiere oder Lebensversicherungen sein.
Drei Säulen: Schweizer Vorsorgesystem mit staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (AHV/IV), der beruflichen Vorsorge (BVG) und der privaten Vorsorge (Säule 3a und 3b). Dieses System soll den finanziellen Schutz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall gewährleisten.
Umlageverfahren: Finanzierungssystem der AHV
Das Umlageverfahren ist ein Finanzierungssystem, bei dem die eingezahlten Beiträge der heutigen Arbeitnehmer direkt zur Finanzierung der Renten der derzeitigen Rentner verwendet werden. Es beruht auf dem Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen.
Kapitaldeckungsverfahren: Finanzierungssystem der beruflichen Vorsorge
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungssystem, bei dem die eingezahlten Beiträge individuell angespart und verzinst werden, um später daraus die Altersrente zu finanzieren. Es wird hauptsächlich in der beruflichen Vorsorge (BVG) angewendet.
Pensionskasse: Institution der beruflichen Vorsorge
Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) die eingezahlten Beiträge verwaltet und die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen an die Versicherten auszahlt.
Freizügigkeitsleistung: Austrittsleistung bei Stellenwechsel
Die Freizügigkeitsleistung ist der Betrag, den ein Versicherter bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus seiner Pensionskasse erhält und den er in eine neue Vorsorgeeinrichtung überführen oder auf ein Freizügigkeitskonto einzahlen kann.
Plafonierung: Begrenzung der Renten
Die Plafonierung ist eine gesetzliche Begrenzung der Höhe der Renten aus der AHV, um die finanzielle Stabilität des Systems zu gewährleisten und extreme Rentenhöhen zu vermeiden.
Rentenalter: Alter für den Bezug der Altersrente
Das Rentenalter ist das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem eine Person Anspruch auf die Altersrente aus der AHV und der beruflichen Vorsorge hat. In der Schweiz liegt das ordentliche Rentenalter derzeit bei 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen.
Über SolidaVita
SolidaVita ist eine Marke der SOLIDA Versicherungen AG mit Sitz in Zürich.
Das Team besteht aus engagierten Versicherungsexpert:innen mit einer grossen Leidenschaft für innovative Lösungen. Die SOLIDA Versicherungen AG wurde 1982 von namhaften Krankenversicherungen gegründet und befindet sich heute im Besitz von Helsana und CONCORDIA.
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